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Fritzl

© dpa

Inzestprozess: Josef F. bekennt sich des Mordes schuldig

Überraschende Wende im Prozess um das Inzest-Drama von Amstetten: Josef F. hat sich nun doch in allen Anklagepunkten für schuldig bekannt. Während er zum Prozessauftakt nur ein Teilgeständnis abgelegt hatte, gestand er nun, sich auch des Mordes, der Sklaverei und der Vergewaltigung schuldig gemacht zu haben.

"Ich bekenne mich schuldig der angelasteten Straftaten im Sinne der Anklage", sagte der 73-jährige Angeklagte am dritten Prozesstag in Sankt Pölten. Damit gestand er auch ein, sich des Mordes, der Sklaverei und der Vergewaltigung schuldig gemacht zu haben. Zu Prozessbeginn am Montag hatte er sein Geständnis noch auf Inzest, Nötigung und Freiheitsberaubung beschränkt. F. begründete seinen Sinneswandel mit der auf Video aufgezeichneten Aussage seiner Tochter vom Vortag. Er hatte seine Tochter 24 Jahre lang in einem Keller gefangen gehalten und immer wieder vergewaltigt.

Auf die Frage, was ihn zu seinem Sinneswandel bewegt habe, sagte Josef F.: "Die Videovernehmung meiner Tochter". Am dritten Verhandlungstag steht die Verlesung des psychiatrischen Gutachtens über ihn auf dem Programm. Die Staatsanwaltschaft will auf Grundlage des Gutachtens erreichen, dass er in einer psychiatrischen Anstalt für Kriminelle untergebracht wird und damit unabhängig von seinem Strafmaß seine Rückkehr in die Freiheit ausschließen.

Berichte, wonach seine 42-jährige Tochter persönlich am Dienstag im Gerichtssaal war, wurden sowohl vom Gerichtssprecher Franz Cutka als auch von F. Verteidiger Rudolf Mayer nicht dementiert. "Wenn sie im Gerichtssaal war, dann könnte das seinen (F.s) Sinneswandel erklären", sagte der Strafverteidiger nach der Verhandlung am Vormittag. Auf die Frage, ob F. ihn zuvor von seinem Sinneswandel informiert habe, sagte Mayer: "Nein, das hat er nicht!"

Der Mordvorwurf wegen unterlassener Hilfeleistung bezieht sich auf ein Baby, das Elisabeth im Jahr 1996 im Kellerverlies zur Welt brachte und das 66 Stunden danach starb. Er habe das kranke Baby nicht absichtlich sterben lassen, sondern dessen Gesundheitszustand falsch eingeschätzt, erklärte F. am Mittwoch.

Nach F.s überraschendem vollen Geständnis, machte die psychiatrische Gerichtsgutachterin Adelheid Kastner deutlich, dass Josef F. in keiner Weise geisteskrank und für den gesamten Verlauf seines Verbrechens von 24 Jahren voll schuldfähig sei. Wegen seiner schweren Persönlichkeitsstörungen und seiner Neigung zur Gewalt empfahl sie dem Gericht, den Angeklagten nach der Verbüßung seiner erwarteten Strafe zur Behandlung in eine Anstalt für abnorme Straftäter zu schicken. (nal/küs/AFP/dpa)

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