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Panorama: Italienische Rechtsprechung: Klaps auf Po ist keine sexuelle Belästigung

Ein Klaps auf den Po ist nach dem Urteil eines italienischen Berufungsgerichts keine sexuelle Belästigung, wenn es sich um einen einzelnen und impulsiven Vorfall handelt. Das Kassationsgericht schloss sich damit in seinem Urteil vom Mittwoch der Entscheidung in einem vorangegangenen Verfahren an.

Ein Klaps auf den Po ist nach dem Urteil eines italienischen Berufungsgerichts keine sexuelle Belästigung, wenn es sich um einen einzelnen und impulsiven Vorfall handelt. Das Kassationsgericht schloss sich damit in seinem Urteil vom Mittwoch der Entscheidung in einem vorangegangenen Verfahren an. Der Manager einer Gesundheitsbehörde war zunächst der sexuellen Belästigung für schuldig gesprochen und zu 18 Monaten Haft sowie einer Geldstrafe von acht Millionen Lire (rund 8000 Mark) verurteilt worden.

Das Urteil wurde später verworfen. Eine Angestellte erklärte, der Mann habe gedroht, ihre Karriere zu zerstören, falls sie den Vorfall von 1994 melde. Das Kassationsgericht urteilte, der Angeklagte habe keine sexuelle Handlung vornehmen wollen. Das gleiche Gericht hatte 1999 für Empörung gesorgt, als es urteilte, eine Frau in engen Jeans könne nicht vergewaltigt werden.

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