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Panorama: Jakob von Metzler starb qualvoll

Gutachter bezeichnet Magnus G.s Theorie vom Filmriss durch Alkohol als „untaugliches Mittel“

Frankfurt/Main (dpa). Der vor sieben Monaten entführte und ermordete Bankierssohn Jakob von Metzler ist nach Feststellungen eines Gerichtsmediziners unter Qualen gestorben. Vor Eintritt der Bewusstlosigkeit habe der von seinem Entführer erstickte Junge vermutlich zwischen zwei und drei Minuten Todesangst gelitten, sagte der Gerichtsmediziner FritzRudolf Lutz am Donnerstag vor dem Frankfurter Landgericht. Der Jurastudent Magnus G. soll den Jungen aus Geldgier entführt und umgebracht haben.

Der Angeklagte hatte Jakob von Metzler nach eigenem Geständnis am 27. September vergangenen Jahres in seiner Wohnung an Händen und Füßen gefesselt. Mit einem Silberband überklebte er zuerst den Mund und dann auch die Nase seines Opfers. Als sich Jakob wehrte, habe er ihn mit bloßen Händen gewürgt. Markus G. bestreitet im Gegensatz zur Anklage eine vorsätzliche Tötung.

Den angeblichen Plan des Angeklagten, den Jungen mit Wodka betrunken machen zu wollen, damit er sich später nicht mehr an seinen Entführer erinnern könne, bezeichnete Lutz als „untaugliches Mittel“.

„Das, was vorher war, bleibt im Gehirn erhalten“, erläuterte Lutz. Das Einflößen von Alkohol bei einem Kind sei zugleich mit einer nicht „unbeträchtlichen Gefahr“ verbunden, die zum Tod führen könne. Auch der Toxikologe Gerold Kauert von der Universität Frankfurt sagte, ein „Filmriss“ durch Alkoholgenuss könne sich nicht auf zurückliegende Ereignisse beziehen. Erst vom Zeitpunkt der Einnahme des Alkohols an könne es Erinnerungslücken geben. G. hatte am Dienstag ausgesagt, er habe dem Jungen so viel Alkohol einflößen wollen, dass dieser sich nicht mehr erinnere. Der Vorsitzende Richter hatte bereits Zweifel an dieser Darstellung geäußert.

Nach den medizinischen Sachverständigen sagte am Donnerstag die 17-jährige Freundin des Angeklagten zwei Stunden lang unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus.

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