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Justiz: Frankreich will Schwerverbrecher nach Haftende internieren

Ein neues Gesetz in Frankreich soll es künftig ermöglichen, Schwerkriminelle, die als "gefährlich" eingestuft werden, auch nach Haftende weiter einzusperren. Dadurch sollen Rückfallrisiken minimiert werden. Bereits jetzt gibt es die ersten Kritiker des Beschlusses.

Die Sicherheitsverwahrung soll auch für Täter angewendet werden können, die bereits inhaftiert sind. Kritiker sehen darin eine verfassungswidrige Rückwirkung des Gesetzes. Ursprünglich sollte die Sicherheitsverwahrung nur für pädophile Sexualtäter gelten. Die Regierungsmehrheit dehnte die Bestimmung auf andere Gewalttaten aus. Über den Grad der Gefährlichkeit eines Straftäters am Haftende soll jeweils eine Kommission aus Juristen, Anwälten und Opfern beraten. Ein Gremium aus drei Richtern entscheidet dann über die Sicherheitsverwahrung für jeweils ein Jahr. Die Täter sollen während der Sicherheitsverwahrung in Spezialzentren medizinisch betreut werden. Die Internierung muss jedes Jahr bestätigt werden.

Justizministerin Rachida Dati betont, die Verwahrung sei keine Strafe. Dati hatte das Gesetz auf den Weg gebracht, nachdem ein aus der Haft entlassener Pädophiler einen fünf Jahre alten Jungen vergewaltigt hatte. Der Fall hatte in Frankreich Aufsehen erregt. Die Opposition bemängelt, dass Menschen für etwas eingesperrt werden sollen, dass sie noch nicht getan haben, sondern nur möglicherweise tun könnten. (cp/dpa)

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