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Justiz: Keine Prozesskostenhilfe für Gäfgen

Der Mörder des Bankiersohnes Jakob von Metzler, Magnus Gäfgen, hat auf 10.000 Euro Schmerzensgeld geklagt. Das Landgericht Frankfurt am Main wieß die Klage ab.

Frankfurt/Main - Der Mörder des Bankiersohnes Jakob von Metzler, Magnus Gäfgen, hat keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Diese Entscheidung gab das Landgericht Frankfurt am Main bekannt. Der verurteilte Entführer und Mörder hatte laut einer Gerichtsmitteilung eine schwere Traumatisierung durch eine Gewaltdrohung von Polizisten nach seiner Festnahme geltend gemacht und wollte daher 10.000 Euro Schmerzensgeld vom Land Hessen erhalten. Da die beabsichtigte Klage jedoch keine Erfolgsaussichten habe, sei ihm auch keine Prozesskostenhilfe zu gewähren, hieß es zur Begründung.

Die zuständige Zivilkammer argumentierte, dass dem Antragsteller rechtswidrig Schmerzen angedroht worden seien, führe noch nicht zwingend zu einem Schmerzensgeldanspruch. Auch bedürfe es nicht immer einer Genugtuung durch eine Geldentschädigung. Dass die beiden verantwortlichen Polizisten, darunter der frühere Frankfurter Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner, selbst für die Drohung zu einer Verwarnung mit Strafvorbehalt verurteilt wurden, sei ausreichend Genugtuung. Die damit festgestellte Rechtswidrigkeit der Gewaltandrohung sei genug und es bedürfe keines zusätzlichen Schmerzensgeldes, hieß es. Der Beschluss des Landgerichtes ist noch nicht rechtskräftig. Eine Beschwerde ist beim Oberlandesgericht Frankfurt möglich. (tso/ddp)

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