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Justiz: "Kettensägen"-Mörder zu lebenslänglicher Haft verurteilt

Ein 24-jähriger Angeklagter wurde im so genannten Kettensägenprozess von Magdeburg zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Angeklagte bestreitet die Tat.

Das Landgericht befand den 24-jährigen Maik F. für schuldig, seine 21-jährige Freundin erwürgt zu haben, weil sie sich von ihm trennen wollte. Die Leiche zerstückelte er dem Urteil zufolge dann mit einer Kettensäge und vergrub die Teile auf dem Gartengrundstück seiner Eltern in Dresden.

Als Motiv gab das Gericht an, dass der Angeklagte gefürchtet habe, nach der drohenden Trennung sein bequemes Leben aufgeben zu müssen. Die Eltern des Mädchens hatten dem Paar die gemeinsame Wohnung und ein Auto finanziert.

Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Maik F. hatte zwar gestanden, die Leiche zersägt und vergraben zu haben. Den Mord bestritt er jedoch und führte an, er habe die Frau bereits tot und fast unbekleidet in der Badewanne der gemeinsamen Wohnung gefunden. Eine besondere Schwere der Schuld stellte das Gericht nicht fest. Der Verurteilte könnte somit bei guter Führung nach 15 Jahren Haft auf Bewährung in Freiheit kommen.(sba/AFP)

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