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Justiz: Prozess um Altenburger Babyleichen fortgesetzt

Mit der Vernehmung mehrerer Familienangehöriger ist vor dem Landgericht Gera der Prozess um zwei Babyleichen fortgesetzt worden. Den Aussagen ihrer beiden Töchter zufolge bestand zwischen der Angeklagten und ihrem Ehemann ein "katastrophales" Verhältnis.

Gera - Der hoch betagte Vater der 44 Jahre alten Beschuldigten verweigerte dagegen die Aussage, um seine Tochter nicht zu belasten. Zuvor hatte ein Sachverständiger zu Protokoll gegeben, dass nach Auswertung der DNA-Spuren der Ehemann der Angeklagten eindeutig der Vater der beiden toten Kinder sei.

Die beiden Töchter der Angeklagten, eine in München lebende 23 Jahre alte Auszubildende und eine in Altenburg wohnende 19 Jahre alte Schülerin, berichteten übereinstimmend von einer "katastrophalen" Ehe ihrer Eltern. Der "jeden Tag betrunkene" Vater habe die Mutter beschimpft, tätlich angegriffen, getreten und "fertig gemacht".

Jüngere Tochter stellte Vater mehrmals zur Rede

Die ältere Tochter sagte aus, ihrer Mutter geraten zu haben, sich vom Vater zu trennen, "aber irgendwie hat sie es nicht gekonnt". Von den Schwangerschaften 1992 und 1994 wollen die jungen Frauen damals nichts mitbekommen haben. Darüber sei auch nicht gesprochen worden. Nachdem die Leichen am Neujahrstag 2006 entdeckt worden waren, will die jüngere Tochter ihren Vater mehrfach zur Rede gestellt haben. Er habe sich "immer verschieden" zu den Vorgängen geäußert, etwa wo und in welchem Zustand er die Mutter damals gefunden und wo er das zweite Baby entdeckt habe. Dazu hatte er selbst vor Gericht unterschiedliche Angaben gemacht.

Die Angeklagte aus Altenburg muss sich wegen zweifachen Totschlags verantworten. Die ehemalige Kindergärtnerin soll 1992 und 1994 zwei lebensfähige Kinder heimlich zu Hause geboren und sie unmittelbar danach getötet haben. Das bestreitet die Frau. Vielmehr seien beide Kinder Fehlgeburten und die Babys bereits tot gewesen, als sie sie in der heimischen Toilette verloren habe. Ob die Kinder bei der Geburt lebten oder nicht, konnte auch das rechtsmedizinische Gutachten nicht klären. Demnach waren beide Babys voll entwickelt und damit theoretisch lebensfähig. Sie könnten aber auch während der Geburt gestorben oder bereits tot gewesen sein, hieß es.

Die Leichname hatte der heute 49-jährige Ehemann im Keller des eigenen Hauses vergraben und einbetoniert. Er hatte sich Silvester 2005 selbst angezeigt, weil seine Frau ihn wegen eines anderen Mannes verlassen wollte. Nach mehrstündiger Suche wurden die Babys an den vom Mann bezeichneten Stellen gefunden.

Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt. Dann sind das psychiatrische Gutachten und die Plädoyers zu erwarten. Das Urteil ist für Donnerstag angekündigt. (Uschi Lenk, ddp)

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