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Bald frei. Thomas Drach, Entführer von Jan Philipp Reemtsma.

© dpa

Justiz: Reemtsma-Entführer Thomas Drach muss Fußfessel tragen

Thomas Drach, der Entführer von Jan Philipp Reemtsma, wird in wenigen Tagen aus der Haft entlassen – dann beginnt die Jagd nach dem Lösegeld. Die Justiz macht ihm harte Auflagen.

In den nächsten Tagen wird mit Thomas Drach in Hamburg eine der schillerndsten Figuren der jüngeren deutschen Justizgeschichte nach Verbüßung von 15 Jahren Haft auf freien Fuß gesetzt. Seine Freiheit ist fortan allerdings an strenge richterliche Auflagen geknüpft, sofern der 53-Jährige sich auf deutschem Boden aufhält. Unter anderem wird dem Entführer des Millionenerben Jan Philipp Reemtsma (60) aufgetragen, nach der Haft eine elektronische Fußfessel zu tragen.

Thomas Drach darf keinen Kontakt zu Jan Philipp Reemtsma herstellen

Drach hatte gegen die Weisungen des Hamburger Landgerichts zunächst Beschwerde eingelegt, die Anfang der Woche vom Oberlandesgericht aber verworfen wurde, wie das Gericht am Freitag mitteilte.

Demnach ist es Drach untersagt, Kontakt zu seinem früheren Opfer Reemtsma aufzunehmen und eine Waffe zu besitzen. Ferner muss er sich wöchentlich bei einem Bewährungshelfer melden, einen festen Wohnsitz angeben, eine Tätigkeit aufnehmen oder sich bei der Bundesanstalt für Arbeit arbeitslos melden.

Drach musste wegen Uneinsichtigkeit und Renitenz seine gesamte Strafe absitzen. Wenige Monate vor Haftende verurteilte ihn im November 2011 das Landgericht Hamburg wegen versuchter Anstiftung zur räuberischen Erpressung erneut zu 15 Monaten Haft. Drach hatte mit Briefen aus dem Gefängnis heraus versucht, über einen Mittelsmann Druck auf seinen Bruder Lutz auszuüben, dem er Zugang zum noch nicht aufgefundenen Lösegeld aus der Reemtsma-Entführung unterstellte.

Thomas Drach musste die volle Haftstrafe absitzen

In dem Prozess attestierte ein psychiatrischer Gutachter Thomas Drach, auch nach einer Haftentlassung „sein Leben ohne Rücksicht auf die Rechte anderer Menschen mit Straftaten zu finanzieren“. Drach hat noch Glück gehabt. Bei einer Verurteilung von mehr als zwei Jahren wäre ihm statt nun absehbarer Freiheit die Sicherungsverwahrung sicher gewesen. Das wiederum hätte bedeutet, dass das versteckte Lösegeld wohl für immer verschwunden wäre. Nur wenn Drach freigelassen wird und selber an das Lösegeld rankommen will, haben Fahnder und Detektive eine Chance, an das Geld zu kommen.

Sein Bruder Lutz Drach sitzt im Gefängnis, dort ist er sicher

Vor dem Landgericht 2011 nach seinen Zukunftsplänen befragt, sagte Drach, er wolle nach Uruguay reisen und dort seinen Führerschein machen, den die Polizei ihm bei seiner Festnahme 1998 in Argentinien abgenommen hatte. Nach Uruguay hatte ihn bereits seine Flucht nach der 33-tägigen Entführung geführt und dort vermuten – neben Spanien – seit Jahren LKA-Fahnder einen Großteil der bis heute nicht aufgetauchten Lösegeldmillionen.

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Bruder Lutz Drach wurde unterdessen wegen eines aufgeflogenen deutsch-spanischen Rauschgiftgeschäftes erst im April zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Hinter Gittern dürfte er erst einmal vor den Nachstellungen seines Bruders sicher sein. Dieser wiederum muss nur im Inland eine Fußfessel tragen, im Ausland nicht. Reemtsma hat seit Jahren die Sicherheitsfirma Espo aus Wiesbaden engagiert, um die verschwundenen Millionen aufzutreiben. Genauso wie womöglich das große Geschäft witternde andere Kriminelle dürfte insbesondere der international agierende Sicherheitsdienst fortan Thomas Drach auf Schritt und Tritt im Auge behalten.

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