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Justiz: Tödliches Wett-Trinken: Kneipen-Aushilfen verurteilt

Im Fall des nach einem Tequila-Trinkwettbewerb gestorbenen 16-Jährigen sind zwei Aushilfen der Kneipe zu einem zehnmonatigen Sozialkurs verurteilt worden. Bei dem Wirt, der die Trinkspiele angezettelt haben soll, steht das Urteil noch aus.

Im Prozess um den Tod eines Berliner Schülers nach einem Wetttrinken sind zwei Kneipen-Aushilfen der Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung für schuldig befunden worden. Der 18- und der 21-Jährige wurden dazu verurteilt, jeweils an einem zehnmonatigen sozialen Trainingskurs teilzunehmen. Ein dritter Angeklagter im Alter von 18 Jahren wurde freigesprochen. Das Verfahren gegen eine 17-jährige Angeklagte war zuvor abgetrennt worden.

Der 21-jähriger Aushilfskellner hatte dem Schüler Tequila eingeschenkt, während der Wirt heimlich Wasser trank, um den Jungen bei dem "Wettstreit" um Trinkfestigkeit in seinem Lokal unter den Tisch zu trinken. Der 18 Jahre alte Mitbeschuldigte führte eine Strichliste über die getrunkenen Schnäpse. Vor Gericht äußerten beide Angeklagten tiefe Erschütterung über den Tod des Jugendlichen. Das Gelage in den Morgenstunden des 25. Februar 2007 hatte bundesweit Entsetzen und eine Diskussion über Alkoholismus unter Kindern und Jugendlichen ausgelöst.

Alkoholkonsum ist nicht mit Gesetzen zu regeln

Der Schüler habe keine Chance gehabt, sagte Staatsanwalt Reinhard Albers. Der trinkgewohnte Junge habe an einen ehrlichen Wettstreit unter Männern geglaubt. Doch die vermeintliche Tequila-Flasche für den Wirt habe nur Wasser enthalten. Dieser Betrug sei dem Gymnasiasten aus Zehlendorf erst nach einiger Zeit aufgefallen.

Der Wirt muss sich noch in einem gesonderten Verfahren verantworten. Am Montag sagte er im Prozess als Zeuge aus. Der 27-Jährige sprach von einem "bedauerlichen Unglücksfall". Ihm wird Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Nach überlanger Untersuchungshaft ist er seit einer Woche wieder auf freiem Fuß. Zunächst als Zeuge befragt, hatte er von einem bedauerlichen Unglücksfall gesprochen und angegeben, das Wett-Trinken sei von dem Jungen angeregt worden.

Der Vorsitzende Richter Kai Dieckmann sagte, Trinkrituale unter Jugendlichen seien kein neues, sondern ein sehr altes Phänomen. Der zum Teil lebensgefährliche Umgang mit Rauschmitteln sei eine Grenzerfahrung, die in der Jugend gemacht werde. Egal, wie strikt sich eine Gesellschaft gegen Alkohol stelle, es werde immer Probleme mit Alkohol geben. So komme es beispielsweise in den USA trotz rigider Gesetze immer wieder zu wilden Trinkgelagen an den Hochschulen.(nim/mhz/ddp/dpa)

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