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Justizposse: BGH hebt Freispruch für Wörz auf

Der Fall Harry Wörz, der wegen versuchten Totschlags an seiner Ex-Ehefrau verurteilt und später wieder freigesprochen wurde, nimmt kein Ende: Der Bundesgerichtshof hob den Freispruch gegen den 40-Jährigen auf.

Karlsruhe - Der BGH in Karlsruhe verwies das Verfahren an eine andere Strafkammer des Landgerichts Mannheim. Die Beweiswürdigung des Gerichts leide "an durchgreifenden Rechtsfehlern" und sei "lückenhaft", hieß es zur Begründung.

Wörz war 1998 in einem Indizienprozess vom Landgericht Karlsruhe zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter hatten den Installateur für schuldig befunden, im April 1997 seine von ihm getrennt lebende Ehefrau in deren Wohnung bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und dabei ihren Tod in Kauf genommen zu haben. Die Frau ist seither schwerst behindert. Sie kann sich zur Tat nicht äußern.

Wörz hatte die Vorwürfe stets bestritten. Auf eine Beschwerde des Angeklagten hin ordnete das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in dem Fall ein Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Mannheim an. Dort wurde der 40-Jährige im Oktober 2005 aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Die Bundesanwaltschaft forderte daraufhin eine Neuaufnahme des Verfahrens und bekam nun vom Bundesgerichtshof Recht. Auch eine Verfahrensrüge der Frau, die als Nebenklägerin Auftritt, hatte Erfolg.

Gerichtliche Feststellungen "lückenhaft"

Die BGH-Richter argumentierten, das Landgericht Mannheim sei von einer Spontantat ausgegangen, ohne sich mit Umständen auseinanderzusetzen, die eine geplante Tat nahe legten. Lückenhaft seien auch die gerichtlichen Feststellungen zu einer am Tatort gefundenen Plastiktüte und zu DNA-Spuren im Inneren von Einweghandschuhen, die bei der Tat verwendet wurden.

Wörz hat die im ersten Urteil gegen ihn verhängte Strafe rund vier Jahre und sieben Monate lang im Gefängnis abgesessen. Ende 2001 war er wegen damals aufgekommener Zweifel an seiner Täterschaft auf freien Fuß gesetzt worden. (tso/AFP)

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