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Er kann weiter hoffen. Nach der jüngsten Entscheidung des OLG Bamberg geht der Fall Mollath in die nächste Runde.

© dpa

Justizskandal: Neue Prüfung im Fall Mollath

Das Oberlandesgericht Bamberg hat eine neue Prüfung im Fall Gustl Mollath angeordnet. Als Begründung wurde unter anderen die veränderte Lebenssituation Mollaths als öffentliche Person angegeben.

Der seit Jahren gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebrachte Gustl Mollath hat vor Gericht einen Teilerfolg errungen. Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg hob am Dienstag einen Beschluss des Landgerichts Bayreuth vom 10. Juni auf, der die Fortdauer der Unterbringung Mollaths angeordnet hatte. Wie das OLG mitteilte, wurde das Verfahren zur erneuten Behandlung und Entscheidung an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Mollath sitzt seit 2006 in der Psychiatrie, weil er seine Frau misshandelt und Autoreifen zerstochen haben soll. Er sieht sich als Opfer eines Komplotts seiner Ex-Frau und der Justiz, weil er auf Schwarzgeldgeschäfte hingewiesen habe. Der Fall Mollath beschäftigte in Bayern schon einen Untersuchungsausschuss des Landtags. Die Opposition forderte den Rücktritt von Justizministerin Beate Merk (CSU).

Nach Auffassung des OLG haben die Bayreuther Richter nun in der Sache entschieden, ohne eine erneute Begutachtung Mollaths zu veranlassen, und sich stattdessen auf ein mehr als zwei Jahre altes Gutachten gestützt. Außerdem ergäben sich aus dem beim Landgericht Regensburg anhängigen Wiederaufnahmeverfahren neue Erkenntnisse. Auch die neue Lebenssituation Mollaths, der durch die bundesweite Berichterstattung zur öffentlichen Person geworden sei, machen aus Sicht des OLG die erneute Begutachtung nötig. Das Landgericht Bayreuth werde danach dann neu entscheiden. (dpa)

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