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Panorama: Kampfpilot nahm sich Passagiermaschine vor

Gefährliche Abfangübung über Mecklenburg-Vorpommern/Luftwaffe untersuchte den Vorfall

Eigentlich sollten die beiden deutschen Kampfpiloten, die am Himmel über Mecklenburg-Vorpommern Abfangeinsätze trainierten, ihre Übung abbrechen. Doch statt einer in Rostock-Laage gestarteten Zivilmaschine den Weg frei zu machen, nahm einer der beiden Flugzeugführer unerlaubt Kurs auf das Passagierflugzeug, um an ihm zu üben, wie eine Maschine „identifiziert“ wird.

Ein Kampfjet, der sich im deutschen Luftraum bei einer Abfangübung eine zufällig vorbeifliegende Passagiermaschine vornimmt – wie kann es so etwas geben? Vor dem Hintergrund des neuen Luftsicherheitsgesetzes, das im Ernstfall den Abschuss ziviler Flugzeuge als letzte Konsequenz erlaubt, ist das ein Szenario von besonderer Brisanz. Der Vorgang ereignete sich, wie berichtet, am 20. Oktober über Mecklenburg-Vorpommern. Nach Informationen des Tagesspiegels hat die Luftwaffe jetzt einen Untersuchungsbericht verfasst, der ausdrücklich bestätigt, dass sich der Kampfpilot eigenmächtig der Passagiermaschine näherte, um eine Übung zur „Identifizierung“ vorzunehmen.

Bei einem Einsatz von Abfangjägern wird eine feindliche oder gekaperte Maschine zunächst identifiziert. Dann wird sie begleitet – und im äußersten Fall abgeschossen. Der Kampfpilot über Mecklenburg-Vorpommern wollte die erste Stufe üben. Bei dem in Rostock-Laage stationierten Jagdgeschwader 83 „Steinhoff“ werden die neuen Eurofighter seit Mai auf ihre Truppentauglichkeit getestet. Das Programm ist im Verzug, wegen hoher Störanfälligkeit und fehlender Ersatzteile konnte bisher nur rund ein Drittel der geplanten Flüge stattfinden.

Die Untersuchung der Vorgänge am 20. Oktober ergab folgende Reihenfolge: Ab 15Uhr13 trainierten zwei Besatzungen Abfangeinsätze. Um 15 Uhr 43 startete ebenfalls in Laage der zuvor von der Flugsicherung bei den Militärs angemeldete Passagierflug ROS 1536 nach München. Daraufhin wurden um 15 Uhr 49 die Kampfpiloten von ihrer Leitstelle Cölpin angewiesen, die Übung abzubrechen. Der Rottenführer mit dem Rufzeichen „Stash 2“ bestätigte den Befehl per Funk. Er teilte der Jägerleitstelle aber zugleich mit, dass er beabsichtige, das Zivilflugzeug zwecks Identifizierung anzusteuern, so heißt es im Untersuchungsbericht der Luftwaffe. Obwohl ihn die militärischen Fluglotsen mit dem Kommando „Stand-by“ zum Warten aufforderten, nahm der Pilot von Südosten kommend Kurs auf die Zivilmaschine. Dabei habe er nach eigenen Aussagen darauf geachtet, den vorgeschriebenen vertikalen Mindestabstand von 1000 Fuß (rund 300 Metern) einzuhalten, was ihm aber misslang. Tatsächlich betrug der Höhenunterschied nur 700 Fuß. Als er sich der Cirrus-Maschine bereits bis auf 1,5 nautische Meilen (2,8 Kilometer) – das entspricht wenigen Flugsekunden – genähert hatte, wurde er von seiner Leitstelle zum Kurswechsel aufgefordert und drehte ab. Der zulässige Mindestabstand hätte 5 Meilen (9,2 Kilometer) betragen. Der Eurofighter-Pilot hat gegen die Vorschriften des militärischen Flugbetriebshandbuches III verstoßen, so der Bericht. Danach sind Abfangübungen und damit auch die „Identifizierung“ ausschließlich zwischen Militärmaschinen gestattet. Wegen des ständigen Sichtkontaktes des Piloten zu der Passagiermaschine könne aber nicht von einer gefährlichen Begegnung gesprochen werden, heißt es in dem Bericht. Es habe seitens des Flugzeugführers auch keine Intention bestanden, die Zivilmaschine ins Visier seiner Waffensysteme zu nehmen.

Die Cirrus-Besatzung hat den Zwischenfall nicht angezeigt. Der Kampfpilot soll jetzt durch den Kommandeur der dritten Luftwaffendivision „belehrt“ werden. „Man belehrt ihn über etwas, was er ohnehin schon weiß“, hieß es dazu in der Truppe. Nicht nur dort ist man über die geringen Konsequenzen verwundert. „Das war eine Gefährdung des Luftverkehrs“, sagt Thomas Kärger. Der Vorsitzende des Piloten-ControllerClubs-Berlin ist selbst aktiver Flugkapitän bei einer großen Airline. Es habe weniger die Gefahr einer Kollision eine Rolle gespielt als die mögliche Panik der Passagiere bei der Annäherung eines Kampfflugzeuges. Dies müsse insbesondere vor der aktuellen Diskussion um das Luftsicherheitsgesetz gesehen werden. Militärflugzeuge dürfen nur bei dringendem öffentlichen Bedürfnis von den Flugregeln abweichen, so der Berliner Luftrechtler Elmar Giemulla. Ein unnötiger Anflug sorge für Irritationen und gehe in die strafrechtliche Richtung eines gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr. Disziplinarmaßnahmen müssten die Schwere des Vorfalls widerspiegeln. Auch der Luftrechtexperte Ronald Schmid sprich von einer „Verkehrsgefährung, die man nicht so einfach mit einer Abmahnung hinnehmen kann“.

Bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Rostock wird bisher nicht gegen den Piloten ermittelt. Es sei keine Anzeige der Luftfahrtbehörden eingegangen, hieß es dort. Die Deutsche Flugsicherung sagte dagegen, man würde die Funk- und Radarauswertungen der Justiz auf Wunsch zur Verfügung stellen.

Nur gegenüber Zivilpiloten können die Luftfahrtbehörden bei strafrechtlich nicht relevanten Ordnungswidrigkeiten nach der Luftverkehrs-Ordnung Bußgelder verhängen. Das Militärrecht sieht nur disziplinarische Maßnahmen gegen Piloten vor, die gegen bestehende Vorschriften verstoßen. Die Palette reicht – je nach Schwere des Deliktes – von der Belehrung bis hin zur Entlassung aus dem Dienst. Strafrechtliche Konsequenzen kann eine Verkehrsgefährdung durch den Führer eines Militärflugzeuges nur vor zivilen Gerichten haben. Im Strafgesetzbuch wird dieser Bereich von den Paragraphen 315 (Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr) sowie 315a (Gefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs) geregelt. Danach drohen einem Piloten, der gegen Rechtsvorschriften zur Sicherung des Luftverkehrs verstößt, bis zu fünf Jahre Haft.

Rainer W. During

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