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"Kannibale von Rotenburg": Gutachter: Meiwes könnte Tat wiederholen

Nach Einschätzung eines psychiatrischen Gutachters besteht eine hohe Gefahr, dass der "Kannibale von Rotenburg" seine Bluttat wiederholen könnte. Vor dem Landgericht Frankfurt/Main wurde dem angeklagten Armin Meiwes zudem volle Schuldfähigkeit attestiert.

Frankfurt/Main - Nach Einschätzung eines psychiatrischen Gutachters besteht beim so genannten «Kannibalen von Rotenburg» eine «sehr hohe Wiederholungsgefahr». Der Angeklagte Armin Meiwes habe bereits bei seiner Tat im März 2001 an eine Wiederholung gedacht und umgehend nach neuen Opfern gesucht, sagte der Göttinger Psychiatrie- Professor Georg Stolpmann am Montag vor dem Frankfurter Landgericht. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass der 44-Jährige inzwischen weniger gefährlich sei.

Meiwes hatte in seinem Gutshof im osthessischen Rotenburg am 10. März 2001 einen Ingenieur aus Berlin entmannt, getötet und später in Teilen gegessen. Die Männer hatten sich über das Internet kennen gelernt. Meiwes war knapp zwei Jahre später von einem anderen Internet-Nutzer bei der Polizei angezeigt worden.

Nach seiner Einschätzung sei der auf den Sexualfetisch «Männerfleisch» fixierte Täter «seelisch schwer abartig», sagte Stolpmann, der sich in vier Sitzungen ein Bild des allein stehenden Computertechnikers gemacht hatte. Meiwes leide zudem an einer schizoiden Persönlichkeitsstörung. Hier seien die Erfolgsaussichten einer Therapie zwar fraglich, aber nicht völlig aussichtslos. Wie bereits im ersten Prozess hielt Stolpmann den Angeklagten für voll steuerungs- und einsichtsfähig.

Meiwes ist zum zweiten Mal wegen Mordes angeklagt. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil des Landgerichts Kassel zu achteinhalb Jahren Haft wegen Totschlags aufgehoben und die Sache zu erneuten Verhandlung nach Frankfurt verwiesen. Ein Urteil wird am 9. Mai erwartet, nachdem am Montag die Beweisaufnahme geschlossen wurde. (tso/dpa)

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