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Der deutsche Entertainer Karl Dall vor dem Bezirksgericht in Zürich 2014.

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Update

Karl Dall: Berufung gegen Vergewaltigungs-Freispruch

Erst Freispruch, nun wieder Zittern? Wenn Karl Dall Pech hat, muss er erneut wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung vor Gericht. Schon die erste Runde war nicht gut für die Karriere.

Der deutsche Entertainer Karl Dall muss sich möglicherweise erneut wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung vor einem Schweizer Gericht verantworten. Nachdem er Ende letzten Jahres vom Bezirksgericht in Zürich von allen Vorwürfen freigesprochen worden war, hat das mutmaßliche Opfer jetzt Berufung eingelegt. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin am Montag.

Auch die Staatsanwaltschaft habe eine mögliche Berufung angemeldet, sagte Corinne Bouvard. Allerdings wolle die Anklagevertretung erst noch die schriftliche Urteilsbegründung zu dem Freispruch vom 9. Dezember abwarten. Erst dann wolle sie endgültig entscheiden, ob sie sich der Forderung der 43-jährigen Schweizer Journalistin anschließt, die Dall der Vergewaltigung bezichtigt und den Fall in die nächste Instanz bringen will.

Die Klägerin ist wegen Stalkings vorbestraft

Dall hatte stets seine Unschuld beteuert. Am Montag war er zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Die Klägerin, die wegen Stalkings von Prominenten in zwei anderen Fällen vorbestraft ist, wirft dem 73-jährigen Komiker aus Hamburg vor, sie im September 2013 in einem Zürcher Hotel mit Gewalt zum Sex gezwungen zu haben.

Dafür lägen keine hinreichenden Beweise vor, befand das Zürcher Bezirksgericht und sprach Dall eine Entschädigung in Höhe von 10 000 Franken zu (derzeit knapp 10 000 Euro) - unter anderem für eine viertägige Untersuchungshaft. Nach Auffassung des Gerichts gab es in den Aussagen der Klägerin erhebliche Ungereimtheiten.

Karl Dalls Anwalt Marc Engler sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Ich bin zuversichtlich, dass die Staatsanwaltschaft nach Studium des begründeten schriftlichen Urteils auf die Berufung verzichtet.“ Die 43-Jährige könne die Berufung vor dem Obergericht des Kantons Zürich aber auch alleine durchsetzen. Gegen ein Urteil des Obergerichts wäre wiederum Beschwerde beim Bundesgericht möglich.

„Ich liebte ein Mädchen“

Dall hatte auf seinen Freispruch mit großer Erleichterung reagiert. Während des Verfahrens, das sich über Monate hinzog, sei er „durch die Hölle“ gegangen, sagte er seinerzeit der „Bild“-Zeitung. Vor dem Zürcher Bezirksgericht hatte Dall im Dezember erklärt, seit Bekanntwerden der Vorwürfe habe er keine neuen Aufträge mehr erhalten. „Die Drehbücher ruhen, solange dieser fürchterliche Verdacht besteht.“ Dall war 1967 Gründungsmitglied der humoristisch-anarchistischen Gruppe „Insterburg & Co.“ („Ich liebte ein Mädchen“). Mit „Diese Scheibe ist ein Hit“ oder „Heute schütte ich mich zu“ hatte er als Sänger Erfolge. Populär waren später auch seine Fernsehshows „Dall-As“ (RTL) sowie „Jux und Dallerei“ (Sat.1). (dpa)

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