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Panorama: Karolina-Mörder vermindert schuldfähig

Statt lebenslanger Strafe Einweisung in Psychiatrie

Memmingen Im Prozess um den grausamen Tod der dreijährigen Karolina hat ein Psychiater dem geständigen Täter eine „schwere seelische Abartigkeit“ bescheinigt. Der 31-Jährige sei von verschiedenen Drogen abhängig und habe seit seinem 15. Lebensjahr eine mehrfache Persönlichkeitsstörung, sagte der Gutachter Prof. Norbert Nedopil am Montag vor dem Memminger Landgericht.

Dadurch sei die Steuerungsfähigkeit beim Angeklagten als erheblich vermindert einzustufen. Zusammen mit Karolinas Mutter ist der Mann wegen gemeinschaftlichen Mordes an der Dreijährigen angeklagt.

Aus medizinischer Sicht ist nach Angaben des Gutachters die Unterbringung des 31-jährigen in der Psychiatrie notwendig. Eine Behandlungsprognose müsse aber derzeit als ungünstig eingeschätzt werden, da der Angeklagte noch nicht therapiebereit sei. Nedopil befürwortete deshalb die Unterbringung des Angeklagten für einige Jahre zunächst im Gefängnis, danach in einer psychiatrischen Fachklinik. Oberstaatsanwalt Johann Kreuzpointner sagte, das Gutachten werde sich schuldmindernd auf die Höhe der Strafe auswirken. Eine lebenslange Verurteilung komme daher wohl nicht mehr in Frage. Ohne Behandlungserfolg werde der Angeklagte aber lebenslang in der Psychiatrie bleiben müssen.

Bei dem Mann könne eine „sadistische Komponente“ nicht ausgeschlossen werden, sagte Nedopil. Die qualvollen Misshandlungen Karolinas mit 25 Brandwunden seien als „Erniedrigung anderer zur Erhöhung des eigenen Selbstwertgefühls“ zu bewerten.

Der Angeklagte hatte die Misshandlungen der dreijährigen Karolina als erzieherische Methode gerechtfertigt. Nedopil: „Diese Erziehungsmaßnahmen mit Foltermethoden des 16. Jahrhunderts sind nicht nachzuvollziehen.“

Er bescheinigte dem 31-Jährigen Impulsivität, Aggressivität und eine geringe Gewaltschwelle. „Er ist geprägt von planloser Impulsivität aus momentaner Kränkung“, sagte der Psychiater über den Angeklagten.

Der 31-Jährige und Karolinas Mutter hatten das Kind im Januar 2004 nach massiven Misshandlungen nackt und kahl geschoren in einer Toilette eines schwäbischen Krankenhauses abgelegt und waren geflüchtet. Das Kind war wenige Stunden später gestorben, Mutter und Freund in Italien festgenommen und ausgeliefert worden. Der Prozess erregte vor allem wegen der monströsen Gewalt öffentliche Aufmerksamkeit. dpa

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