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Panorama: Kein An- und Abflug von Zürich-Kloten nach 20 Uhr

(du). Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hat gestern die von deutscher Seite verfügte Betriebsbeschränkung des Flughafens Zürich-Kloten bestätigt.

(du). Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hat gestern die von deutscher Seite verfügte Betriebsbeschränkung des Flughafens Zürich-Kloten bestätigt. Weil ein entsprechender Staatsvertrag zwischen beiden Ländern von der Schweiz bisher nicht ratifiziert wurde, hatte Deutschland die Regeln einseitig in Kraft gesetzt. Seit Oktober sind An- und Abflüge über deutsches Gebiet an Wochenenden und Feiertagen vor neun und nach 20 Uhr verboten. Die Luftverkehrsgesellschaft Swiss hatte gegen die Auflagen geklagt.

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