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Der Präsident des Bundeskriminalamts, Holger Münch, verteidigt die Fahndung mit Fotos eines missbrauchten Mädchens.

© Michael Kappeler/dpa

Kindesmissbrauch: BKA-Chef Münch verteidigt Fahndung mit Missbrauchsfotos

Chef des Bundeskriminalamts: Video-Fahndung war letztes Mittel. Gegen den 24-Jährigen Beschuldigten wird Haftbefehl wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr erlassen.

BKA-Chef Holger Münch hat die öffentliche Fahndung mit Missbrauchsfotos eines kleinen Mädchens verteidigt. Dieses Mittel werde nur eingesetzt, wenn alle anderen Fahndungsmöglichkeiten nicht zum Erfolg führten, sagte der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA) am Mittwoch im ZDF-„Morgenmagazin“. Im Fall des vierjährigen Mädchens sei das vorliegende Videomaterial über Hundert Mal gesichtet worden. Nachdem es keine weiteren Ansatzpunkte mehr gegeben habe und eine Schulfahndung wegen des geringen Alters des Opfers nicht infrage gekommen sei, sei am Ende nur die öffentliche Fahndung als letztes Mittel übrig geblieben. Es müsse aber immer von Fall zu Fall entschieden werden.

Innerhalb kürzester Zeit seien so eine Million Menschen erreicht und der Täter innerhalb von sechs Stunden identifiziert worden, erklärte Münch. „Das sind die guten Seiten der neuen Welt von Social Media.“ Gegen den 24-jährigen Beschuldigten aus Niedersachsen wurde mittlerweile Haftbefehl erlassen. Der Mann stammt nach Angaben der Ermittler aus dem persönlichen Umfeld des Opfers. Bei der Verhaftung wurden auch Datenträger beschlagnahmt.

Dem Mann wird vorgeworfen, das kleine Mädchen zwischen Oktober 2016 und Juli 2017 mehrfach schwer sexuell missbraucht zu haben. Der 24-Jährige soll Aufnahmen des sexuellen Missbrauchs gemacht und diese anschließend auf einer kinderpornografischen Plattform im sogenannten Darknet - einem abgeschirmten Bereich des Internets - verbreitet haben. Das Kind ist inzwischen wieder in elterlicher Obhut. Es soll ihm den Umständen entsprechend gut gehen.

Haftbefehl wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr

Die Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt wollte sich am Mittwoch nicht dazu äußern, ob der Mann bereits zu den Vorwürfen Stellung genommen hat. Die Beweislage sei aber auch ohne die Angaben und die vollständige Auswertung des sichergestellten Materials für einen Haftbefehl ausreichend gewesen, sagte der Sprecher der Ermittlungsbehörde, Oberstaatsanwalt Alexander Badle. Der Haftbefehl sei wegen Flucht-, aber auch wegen Wiederholungsgefahr erlassen worden. Unterdessen gab die Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt den Fall an die Staatsanwaltschaft in Hannover ab.

BKA-Chef Münch schränkte jedoch ein, dass es immer mehr Ermittlungshürden gebe. Eine der größten Hürden sei, dass bei Bildmaterial die Täter zuerst über die IP-Adresse identifiziert werden müssten. „Aber wir haben immer noch keine funktionierende Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Das heißt, über 8000 Fälle alleine im letzten Jahr haben wir an die Seite legen müssen, weil wir keinen Ansatz hatten, bei kinderpornografischem Material weiter zu ermitteln.“ (dpa)

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