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Hammermörderin

© dpa

Kindesmorde in Schweden: "Hammermörderin" aus Hannover erneut vor Gericht

Die als "Hammermörderin" bekannt gewordene Deutsche Christine S. steht in Schweden wieder vor Gericht. Aus Eifersucht soll sie zwei Kleinkinder umgebracht haben. Die Angeklagte beteuert weiter ihre Unschuld.

Zum zweiten Mal verhandelt ein schwedisches Gericht seit Donnerstag gegen eine Studentin aus Hannover, die aus Eifersucht zwei kleine Kinder erschlagen haben soll. Die 32-Jährige war im Oktober in erster Instanz zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Bei der Eröffnung des Berufungsverfahrens in Västerås kündigten die beiden Staatsanwälte eine neue Belastungszeugin aus Deutschland an. Ihr soll die Studentin von Mordplänen gegen die neue Partnerin ihres schwedischen Ex-Geliebten sowie deren Kinder erzählt haben.

Trotz Fehlens technischer Beweise sah die erste Instanz als erwiesen an, dass die Studentin kurz vor Ostern von ihrem Wohnort Stockholm in die Kleinstadt Arboga fuhr. Dort tötete sie den drei Jahre alten Max und die einjährige alte Saga mit zahlreichen Hammerschlägen. Die schwer verletzte Mutter lag zehn Tage im Koma.

Drei Entlastungszeugen sollen aussagen

Der Verteidiger der Deutschen, Per-Ingvar Ekblad, konnte sich bei der Eröffnung des Berufungsverfahrens nicht mit dem Antrag auf Aussetzung durchsetzen. Damit sollte die Vernehmung von drei Entlastungszeugen in Griechenland ermöglicht werden. Ekblad verlangte danach Freispruch für seine Mandantin, die den Mordvorwurf stets abgewiesen hat.

Das Gericht will den in Schweden stark beachteten Mordfall an zehn Verhandlungstagen bis zum 22. Dezember neu aufrollen. Kurz vor der Urteilsverkündung der ersten Instanz erklärte eine Schöffin öffentlich, sie sei von Beginn an von der Schuld der Deutschen überzeugt gewesen. Sie musste ihr Amt danach niederlegen. Bei einer vom Gericht angeordneten psychiatrischen Untersuchung verweigerte die Frau aus Hannover jede Mitarbeit. Sie wurde danach für "nicht schwer psychisch gestört" und voll schuldfähig erklärt.

Wegen "archäologischen Studien" in Schweden

Neben dem als eindeutig geltenden Tatmotiv Eifersucht spielte im ersten Prozess vor allem der nachweisliche Aufenthalt der Angeklagten in Arboga zum Tatzeitpunkt eine entscheidende Rolle. Die Studentin, die von einer Videokamera am Bahnhof gefilmt worden war, begründete ihren Aufenthalt in Arboga mit "archäologischen Studien".

Als Nebenkläger nimmt die Mutter der ermordeten Kinder zusammen mit ihrem Lebensgefährten am Berufungsverfahren teil. Die Angeklagte hatte den Mann bei einem Kreta-Urlaub 2006 kennen und lieben gelernt. Sie zog ein Jahr später nach Schweden, um in seiner Nähe zu sein, obwohl der Mann die Beziehung beendet hatte. (sgo/dpa/AFP)

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