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Kindstötung: Sechs Jahre Haft für 20-Jährige

Das Landgericht Dessau hat eine 20 Jahre alte Mutter zu sechs Jahren Haft verurteilt, weil sie ihr Neugeborenes mit einem Handtuch erstickt hat. Die Frau wurde wegen Totschlags schuldig gesprochen.

Dessau - Das Gericht ging damit über die Forderung der Anklage hinaus, die viereinhalb Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidigung der 20-Jährigen aus Klieken (Sachsen-Anhalt) hatte eine zweijährige Jugendhaftstrafe auf Bewährung verlangt. Sie kündigte nach der Urteilsverkündung Revision an.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 20-Jährige das heimlich im Elternhaus entbundene Mädchen im Juli 2006 erstickt hat. Die Auszubildende hatte bestritten, dass sie das Mädchen habe töten wollen. Sie habe das nach der Geburt weinende Baby mit einem Badetuch an sich gepresst, um es zu beruhigen, hatte die Frau gesagt. Die Angeklagte sei sich aber bewusst gewesen, dass das Kind dabei zu Tode kommen würde, urteilte das Gericht.

"Sie hat keinen Ausweg genutzt"

Das Gericht stellte in seiner Urteilsbegründung fest, dass die Frau nach der Geburt des Kindes in einer vergleichsweise günstigen Ausgangsposition war, um das Kind großzuziehen. "Sie ist selbst schuld, sie hat sich in die Lage gebracht, es gab bis zuletzt tausend Auswege. Sie hat keinen davon genutzt", sagte der Richter. Das Gericht stellte sich hinter die Aussage eines Gutachters, wonach das Kind nach der Geburt längere Zeit gelebt hatte.

Laut rechtsmedizinischem Gutachter war das Baby gesund zur Welt gekommen. Es habe mindestens eine Stunde gelebt. Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte gesagt, die Frau sei aus Angst vor Entdeckung der heimlichen Geburt in einer extremen Belastungssituation gewesen. (tso/dpa)

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