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Jackson

© dpa

King of Pop: Gerichtsmedizin: Jackson wurde Opfer eines Tötungsdelikts

Michael Jackson ist nach Erkenntnis von Gerichtsmedizinern durch Fremdverschulden gestorben. Der Tod des Popstars wurde durch eine "akute Vergiftung" herbeigeführt. Nun muss geklärt werden, ob ein Vorsatz vorliegt.

Wie aus einem abschließenden Autopsiebericht des gerichtsmedizinischen Instituts von Los Angeles hervorgeht, starb Jackson an einer "akuten Vergiftung" mit dem Narkosemittel Propofol. In seinem Körper seien jedoch auch andere Substanzen gefunden worden, die Mediziner gingen daher von einem Tötungsdelikt aus.

Neben dem starken Beruhigungsmittel Propofol habe auch das gegen Angstzustände wirkende Schlafmittel Lorazepam zum Tod des Sängers geführt, hieß es in dem am Freitag veröffentlichten Bericht. Zudem seien weitere starke Medikamente wie Ephedrin und Diazepam in Jacksons Körper gefunden worden.

Nach Angaben des Instituts bleibt der komplette Bericht der Autopsie mit dem toxikologischen Befund der Untersuchung auf Antrag der Polizei und der Staatsanwaltschaft vertraulich.

Bei den Ermittlungen ist Jacksons Leibarzt Conrad Murray der Hauptverdächtige. Aus dem Durchsuchungsbefehl für seine Praxis war hervorgegangen, dass er Jackson vor seinem Tod sechs Wochen wegen Schlaflosigkeit behandelte. Dabei habe er dem Sänger auf dessen Verlangen auch Propofol verabreicht.

Murrays Anwalt Ed Chernoff erklärte am Freitag, die Aussage des gerichtsmedizinischen Instituts bringe "nichts Neues". Er werde die abschließende Liste der in Jacksons Körper gefundenen Medikamente und die verabreichten Dosen abwarten. Dann würden "unabhängige medizinische Experten" diese untersuchen. Murray droht eine Anklage wegen Totschlags.

Der King of Pop war am 25. Juni im Alter von 50 Jahren nach einem Herzstillstand gestorben. Er hätte am Samstag seinen 51. Geburtstag gefeiert. (smz/AFP/dpa)

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