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Panorama: Klatsch und Tratsch: Urteil in Mainz: Hilf dir selbst!

Keine Sozialhilfe für Selbstständigen. Wer selbstständig ist und in wirtschaftliche Not gerät, kann nicht unbedingt auf Sozialhilfe rechnen.

Keine Sozialhilfe für Selbstständigen. Wer selbstständig ist und in wirtschaftliche Not gerät, kann nicht unbedingt auf Sozialhilfe rechnen. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil festgestellt. Wer selbstständig sei, könne sich in der Regel selbst helfen und brauche keine staatliche Hilfe zum Lebensunterhalt. Reichten die Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit nicht aus, sei es für den Betroffenen zumutbar, sich eine Anstellung in seinem erlernten Beruf zu suchen.

Jede dritte Arbeitsstunde vertrödelt. Mittelständische Unternehmen in Deutschland verlieren jedes Jahr 580 Milliarden Mark durch Trödeln. Jede dritte Arbeitsstunde und insgesamt 78 Arbeitstage pro Kopf und Jahr gingen durch Leerlauf verloren, berichtet das in Köln erscheinende Wirtschaftsmagazin "BIZZ". Es beruft sich auf eine Studie der Unternehmensberatung Czipin und Partner mit Sitz in Wien, bei der 334 Firmen befragt wurden. Die Gründe für die fehlende Produktivität seien im schlechten Management zu suchen: 31 Arbeitstage werden durch mangelhafte Planung und Steuerung verschwendet. Unzureichende Führung und Aufsicht kosten laut "BIZZ" 15 Tage, schlechte Kommunikation knapp 14, mangelnde Arbeitsmoral und EDV-Probleme sieben Tage.

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