zum Hauptinhalt

Kriminalität: Jugendstrafe für Mord an Lehrerin

In dem neu aufgerollten Prozess wegen der Tötung einer Ahrensburger Lehrerin hat das Lübecker Landgericht den Angeklagten zu einer langjährigen Jugendstrafe verurteilt. Rache für schlechte Schulnoten war das Motiv.

Lübeck - Der heute 19-jährige Angeklagte wurde zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der ehemalige Schüler der Pädagogin die Tat im Januar 2005 gemeinsam mit seinem älteren Bruder geplant und ausgeführt hatte. Die Vorsitzende Richterin sprach in ihrer Urteilsbegründung von einer "verachtenswerten" Tat. Das Gericht ordnete zudem wegen Fluchtgefahr des gebürtigen Kasachen die Fortdauer der Untersuchungshaft an. Während sich die Staatsanwaltschaft mit der Entscheidung zufrieden zeigte, kündigte die Verteidigung bereits Revision an.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hatte im Juni entschieden, dass der Prozess teilweise neu aufgelegt werden muss. Die Jugendkammer des Landgerichts hatte die zwei Brüder im Oktober 2005 zu unterschiedlich hohen Haftstrafen verurteilt. Sie sollen die Tat aus Rache für die angeblich ungerechte Behandlung des zur Tatzeit 18-Jährigen durch die Lehrerin begangen haben.

Im Falle des jüngeren Bruders hob der BGH das Urteil wegen Rechtsfehlern auf und verwies die Sache an eine andere Strafkammer des Lübecker Landgerichts zurück. Er war wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Dagegen hatten die Karlsruher Richter die Verurteilung des drei Jahre älteren Bruders wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten bestätigt.

Lehrerin mit mehreren Messerstichen getötet

Die Brüder hatten sich am 16. Januar 2005 unter einem Vorwand Zutritt zur Wohnung ihres Opfers verschafft, die 55-jährige Lehrerin zunächst mit einem Schlagring niedergeschlagen und anschließend mit mehreren Messerstichen in Brust und Hals getötet. Laut dem Urteil gehen die Richter davon aus, dass der ältere Bruder die Schläge und Stiche ausgeführt hat. Wie sich die Tat im Einzelnen abgespielt habe, sei jedoch nicht mehr feststellbar. Der jüngere Bruder soll daneben gestanden und die Korridortür verschlossen haben, damit beide nicht von den Nachbarn entdeckt werden.

Hatte das Landgericht beim ersten Prozess dem 19-Jährigen nur die Mittäterschaft an der anfänglichen Körperverletzung zugerechnet, aber keinen Tötungsvorsatz bei ihm festgestellt, geht die Kammer in dem neuen Urteil von einem gemeinsamen Entschluss zur Tötung aus. Demnach sei die Tat "von vornherein" und "bereits vor dem Klingeln an der Wohnungstür des Opfers" geplant gewesen, betonte die Vorsitzende Richterin. Die Tötung der Lehrerin sei Mord, weil niedere Beweggründe vorlagen. Das Motiv der Täter sei nicht nur "verachtenswert", sondern stehe zudem auf "niederer Stufe".

"Spontane Tat"

Staatsanwalt Marcel Ernst sagte, es sei wichtig gewesen zu bestätigen, dass es sich nicht um eine "spontane Tat" handelte. Er begrüße das Urteil, das lediglich 15 Monate unter der Forderung der Staatsanwaltschaft liege. Die Verteidigung des 19-Jährigen, die aufgrund des Geständnisses des älteren Bruders auf Freispruch für ihren Mandanten plädiert hatte, will hingegen nach eigenen Angaben "auf jeden Fall" Revision einlegen. Laut Verteidigung hat der ältere Bruder den Entschluss, die Pädagogin zu töten, spontan und allein gefasst. (Von Jana Werner, ddp)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false