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Kriminalität: Neun tote Babys: Neues Gutachten kommt

Ein Jahr nach dem Urteilsspruch im Fall der neun toten Babys von Brieskow-Finkenheerd beschäftigt sich erneut ein Gutachter mit der Mutter. Die Strafmaß der 41-jährigen Brandenburgerin muss neu bestimmt werden.

Frankfurt (Oder) - Die Frau war vom Landgericht Frankfurt (Oder) am 1. Juni 2006 zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Diesen Richterspruch hob der Bundesgerichtshof (BGH) vor zwei Monaten teilweise auf. Danach ist die Verurteilung wegen Totschlags in acht Fällen rechtskräftig, allerdings muss die Strafe neu bestimmt werden. Ein Sprecher des Landgerichts sagte, in dem neuen Verfahren gehe es um die Schuldfähigkeit der mittlerweile 41-jährigen Brandenburgerin. Einen Termin für den Prozess gebe es noch nicht.

Laut Urteil hat die 13-fache Mutter acht ihrer zwischen 1992 und 1998 lebend geborenen Kinder unversorgt gelassen, bis sie qualvoll starben. Ein Fall ist verjährt. Der in der deutschen Kriminalgeschichte beispiellose Fall hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Die verwesten Leichen waren in Gefäßen vergraben im Sommer 2005 bei Aufräumarbeiten auf dem elterlichen Grundstück der Frau gefunden worden. Die gelernte Zahnarzthelferin hatte nach ihrer Verhaftung ausgesagt, die Schwangerschaften verheimlicht und sich stets betrunken zu haben, wenn die Wehen einsetzten. Das Motiv der Frau war nach Überzeugung der Richter Angst um ihre Ehe.

"Reifungsdefizit" festgestellt

Der Gerichtssprecher sagte, ein Mediziner sei beauftragt, die Angeklagte zu untersuchen und ein forensisch-psychiatrisches Gutachten zu erstellen. Es gehe erneut um die Frage der Schuldfähigkeit. Sobald das Gutachten vorliege, werde in Absprache mit den Verfahrensbeteiligten der Termin für den Prozess festgelegt.

Die Frau hatte in dem Prozess im vergangenen Jahr zu den Vorwürfen geschwiegen. Ihre Schuldfähigkeit war bereits damals untersucht worden. Der Gutachter hatte keine Nervenkrankheit, keine Intelligenzminderung und keine Persönlichkeitsstörung finden können, allerdings ein "Reifungsdefizit" festgestellt. Der BGH kam zu dem Schluss, dass diese Beurteilung nicht ausreicht.

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