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Panorama: Kritik an Falschmeldung über Steinigung

(chl). Falschmeldungen im Internet könnten eine Berufungsverhandlung der Nigerianerin Amina Lawal gefährden.

(chl). Falschmeldungen im Internet könnten eine Berufungsverhandlung der Nigerianerin Amina Lawal gefährden. Auf europäischen Webseiten und in EMail-Kettenbriefen wird verbreitet, die 31-jährige Mutter von drei Kindern werde am 3. Juni durch Steinigung hingerichtet. Tatsache ist aber, dass an diesem Tag lediglich die Berufungsverhandlung stattfindet. Die offenbar gut gemeinte Kampagne könnte den umgekehrten Effekt haben, fürchtet Dr. Ayesha Imam von der nigerianischen Frauenrechtsgruppe Baobab, die Lawal betreut. Sie könne sich die Falschmeldungen „nur durch eine falsche Übersetzung internationaler Petitionen erklären,“ sagte sie BBC. Die Begleitumstände für den Prozess seien ohnehin sehr brisant. Man sei nicht prinzipiell gegen internationale Kampagnen, aber sie seien „nicht in jedem Einzelfall“ notwendig. „Wenn eine Begnadigung auf internationalen Druck erfolgt, dann fällt es den Leuten hier in Nigeria schwer zu sagen: Wir haben unser Recht erhalten.“ Ayesha Imam zeigte sich dennoch hoffnungsvoll, dass der Berufung von Amina Lawal stattgegeben werde. Die Nigerianerin war im August von einem islamischen Gericht zum Tod durch Steinigung verurteilt worden, weil sie ihr drittes Kind geboren hatte, obwohl sie von ihrem Ehemann geschieden worden war. Laut Scharia-Recht macht sich eine geschiedene Frau strafbar, wenn sie Sex hat, ohne wieder verheiratet zu sein. Die Scharia gehört zu den umstrittensten Themen Nigerias. Blutige Krawalle forderten deshalb schon Tausende Todesopfer.

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