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Landgericht Mannheim: Fall Kachelmann: Jetzt geht es um den Tatablauf

Am Mittwoch macht "Sabine" ihre entscheidende Aussage gegen Jörg Kachelmann – unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Sie muss 18 Personen Rede und Antwort stehen.

Mannheim - Im Prozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann wegen Vergewaltigung wird am heutigen Mittwoch die Vernehmung des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers fortgesetzt.

Nachdem die 37-jährige Ex-Freundin des Angeklagten am Montag fünf Stunden zu ihrem Lebenslauf befragt worden war, soll es am Mittwoch um ihre elfjährige Beziehung zu dem Schweizer Wetterexperten und die mögliche Vergewaltigung am 9. Februar gehen. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft deutete bereits an, dass die Radiomoderatorin möglicherweise auch noch in der kommenden Woche im Zeugenstand stehen wird. Die Öffentlichkeit bleibt während der gesamten Zeit ausgeschlossen.

Der wegen schwerer Vergewaltigung und Körperverletzung angeklagte 52-jährige Kachelmann beteuert seine Unschuld, schweigt jedoch im Prozess.

Seine Ex-Freundin wird zunächst von den Richtern, danach von der Staatsanwaltschaft, anschließend von Kachelmanns Verteidigern, neun Gutachtern und ihrem eigenen Anwalt befragt. Somit muss die Ex-Freundin 18 Personen Rede und Antwort stehen, dazu noch zwei Schöffen, die bisher aber schwiegen.

Für die Gutachter wurde eine Kamera aufgestellt, die das Gesicht des mutmaßlichen Opfers während ihrer Aussage auf eine Leinwand projiziert. Die Leinwand ist von der Zeugin aus gesehen an der linken Wand aufgehängt, sodass sie sich beim Blick auf die Richter nicht gleichzeitig selbst sieht. Die Frau, die im Prozess als Nebenklägerin auftritt, war mit der Kameraaufzeichnung einverstanden. Alternativ wäre nur möglich gewesen, die insgesamt neun Gutachter vor dem Richtertisch zu platzieren, sodass sie der Zeugin während ihrer Aussage frontal ins Gesicht gesehen hätten. Die Kameraaufnahme wurde dieser Sitzordnung vorgezogen.

Offen ist noch der Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen die drei Berufsrichter. Die Verteidigung begründet ihren Antrag mit Verfahrensentscheidungen der Strafkammer zur Belehrung der Ex-Freundin. Andere Richter müssen nun spätestens bis Mittwoch über den Befangenheitsantrag entscheiden. dapd

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