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Landgericht Mannheim: Kachelmann will seinen Gutachter wiederhaben

Das Gericht hatte einen Rechtsmediziner wegen Befangenheit ausgeschlossen – er glaubt an eine Selbstverletzung des angeblichen Opfers. Kachelmanns Anwalt Reinhard Birkenstock fordert nun, den Experten wieder im Verfahren zuzulassen.

Berlin/Mannheim - Im Vergewaltigungsverfahren gegen Jörg Kachelmann streiten sich Gericht und Verteidigung um die Ablehnung eines rechtsmedizinischen Gutachters, der den Wettermoderator entlastet und eine Falschbeschuldigung des angeblichen Opfers nahelegt. Vor dem Landgericht Mannheim forderte Kachelmanns Kölner Anwalt Reinhard Birkenstock am Montag, den wegen Befangenheit ausgeschlossenen Experten Bernd Brinkmann wieder im Verfahren zuzulassen. „Brinkmann ist nicht irgendeiner“, stellt Birkenstock in seinem Antrag an das Landgericht fest, der dem Tagesspiegel vorliegt. Der Arzt sei in seiner Expertise weltweit angesehen. „Objektive Missverständnisse“ und „falsche Interpretationen“ einer Stellungnahme des Gutachters vom Juni des Jahres hätten zu dessen Ausschluss geführt. Die Strafkammer kündigte an, am Mittwoch, dem nächsten Verhandlungstag, über den Antrag entscheiden zu wollen. Dann soll auch die Hauptzeugin aussagen, die 37 Jahre alte Radiojournalistin Simone D.

Hintergrund des Streits sind die einander in Teilen widersprechenden medizinischen Feststellungen zu den Verletzungen der Frau. Sie hatte bei ihrer Untersuchung nach der angeblichen Tatnacht im Februar großflächige Blutergüsse auf den Innenseiten der Oberschenkel. Der Heidelberger Rechtsmediziner Rainer Mattern meint, das Verletzungsbild könne zu den Angaben der Frau passen, von Kachelmann brutal vergewaltigt worden zu sein. Allerdings sei auch nicht ausgeschlossen, dass sie sich die Hämatome selbst beigebracht habe.

Im Auftrag der Verteidigung hatte der Münsteraner Arzt Brinkmann ein weiteres Gutachten angefertigt, das eine „experimentelle Selbstverletzung“ für wahrscheinlich hält. Allerdings hatte die Polizei zwischenzeitlich ältere Fotodateien von Simone D.’s Rechner gesichert, auf denen Bilder von Hämatomen auf einem Frauenkörper zu sehen waren. Anwalt Birkenstock hatte sie Brinkmann vor dessen Stellungnahme im Juni überlassen.

Dem Gericht missfiel offenbar, dass Brinkmann zu leichtfertig auf eine Selbstverletzung geschlossen haben könnte. Die Hämatome könnten auch Folgen „sadomasochistischer Sexualpraktiken“ sein, die Simone D. habe dokumentieren wollen, so die Richter. Eine Annahme, die der Anwalt jedoch für so fernliegend hält, „dass sie von Brinkmann nicht ins Kalkül gezogen werden musste“. Der umstrittene Mediziner selbst weist die Vorwürfe zurück. „Ein Rechtsmediziner in Deutschland weiß natürlich, dass seine Gutachten stets neutral und unvoreingenommen sein müssen.“ Kachelmann habe er nicht einmal aufgrund seiner Wetteransagen gekannt, er sehe selten fern.

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