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Lea-Sophies Mutter

© dpa

Lea-Sophie-Prozess: Verteidigung: Acht Jahre Haft für Mutter

Eine Haftstrafe von acht Jahren für die Mutter der verhungerten Lea-Sophie fordert der Anwalt der Angeklagten in seinem Schlusswort. Er sehe kein Mordmerkmal als erfüllt an und plädiere daher auf Totschlag mit bedingtem Vorsatz. Ihre Bemühungen, das Kind zum Essen zu bewegen, sprächen dagegen, dass sie Lea-Sophie innerlich aufgegeben habe.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Haftstrafe wegen Mordes von jeweils 13 Jahren für die Eltern beantragt. Beide hätten grausam sowie vorsätzlich gehandelt und den Tod des Kindes billigend in Kauf genommen, sagte der Anklagevertreter. Lea-Sophie sei massiv vernachlässigt worden. Mutter und Vater hätten erkannt, dass der dramatische körperliche Zustand der Fünfjährigen zum Tode habe führen könne. Die Staatsanwaltschaft sah neben Grausamkeit auch das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht als erfüllt an.

Das Paar hatte Angst, die Kinder zu verlieren

Psychiatrische Gutachter hatten den Eltern volle Schuldfähigkeit attestiert. Laut Aussagen eines Sachverständigen hat die Angeklagte die Situation ihrer Tochter vor deren Tod "real wahrgenommen" und auch gewusst, dass sie Hilfe hätte holen müssen. Aus Angst, Lea-Sophie und deren im September 2007 geborenen Bruder zu verlieren, hatte das Paar nach eigener Aussage darauf verzichtet.

Seit Mitte April müssen sich die Eltern vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt dem Paar gemeinschaftlichen Mord durch Unterlassen sowie Misshandlung von Schutzbefohlenen zur Last. Das Urteil wird voraussichtlich am 16. Juli gesprochen. Lea-Sophie war am 20. November 2007 in einem Schweriner Krankenhaus in Folge mangelnder Ernährung und Flüssigkeitszufuhr gestorben. Das Mädchen wog zu diesem Zeitpunkt weniger als 7,4 Kilogramm. (sba/ddp)

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