zum Hauptinhalt

Panorama: Lebenslange Haft für Zurwehme: Das Gericht folgt dem Antrag der Anklage

Der Schwerverbrecher Dieter Zurwehme ist am Donnerstag wegen vierfachen Mordes zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt worden. Das Landgericht Koblenz folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger.

Der Schwerverbrecher Dieter Zurwehme ist am Donnerstag wegen vierfachen Mordes zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt worden. Das Landgericht Koblenz folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger. Zugleich stellte die Kammer eine besonders schwere Schuld bei seinen Taten fest. Zurwehme war im Dezember 1998 aus dem offenen Vollzug in Bielefeld geflohen und erst nach knapp neunmonatiger spektakulärer Fahndung gefasst worden. Auf der Flucht erstach der heute 57-Jährige im rheinland-pfälzischen Remagen zwei Rentnerehepaare. Unmittelbar nach der Festnahme gestand er die Tat.

Der Nebenklägeranwalt Ralf Kurtenacker sagte, der Begriff Mord sei für die Taten Zurwehmes fast eine verharmlosende Bezeichnung: "Es fehlen nicht nur einem Juristen die Worte, um das Leid der Opfer zu beschreiben." Der 57-Jährige habe gefühllos und brutal vier Menschen umgebracht. Kurtenacker bat das Gericht, bei seinem Urteil den Sühneanspruch der Angehörigen zu berücksichtigen. Zum Schutz der Allgemeinheit sei es dringend geboten, dass Zurwehme nie wieder auf freien Fuß komme. Die Staatsanwaltschaft hatte schon in der vergangenen Woche lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung gefordert.

Zurwehme hatte in polizeilichen Vernehmungen gestanden, am 21. März 1999 in Remagen zwei Ehepaare ermordet zu haben. Er hatte seine Opfer gefesselt und anschließend mit Messerstichen in den Hals und den Oberkörper getötet. Seinen Opfern raubte er zudem 8 000 Mark. An die Bluttat schloss sich eine Flucht quer durch Deutschland an, während der Zurwehme laut Anklage eine Vergewaltigung, Raubtaten sowie zahlreiche Diebstähle beging. Seine Flucht endete erst am 19. August 1999 in Greifswald, wo er von einem Autofahrer erkannt und von zwei Polizisten festgenommen wurde.

Vorwürfe gegen die Polizei

Die Verteidigung warf Polizei und Staatsanwaltschaft vor, während der Ermittlungen gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstoßen zu haben. So habe die Polizei nach Zurwehmes Festnahme verhindert, dass seine Anwältin Kathrin Rottmann mit ihm sprechen konnte. Rechtsanwalt Eckhard Küter sagte, daher dürfe das unmittelbar nach der Festnahme abgelegte Geständnis vor Gericht nicht verwertet werden. Die Verteidigung räumte ein, dass zumindest drei der von Zurwehme begangenen Tötungshandlungen als Mord zu werten seien, erklärte aber einschränkend, der Angeklagte habe in Panik gehandelt und müsse daher nochmals auf seine Schuldfähigkeit überprüft werden.

Auch forderte Verteidiger Mirko Roßkamp, gegen Zurwehme nicht auf die besondere Schwere der Schuld zu erkennen. Das Urteil müsse dem Angeklagten die Chance geben, irgendwann einmal wieder in Freiheit zu leben. Obwohl die Beweisaufnahme bereits geschlossen war, stellte die Verteidigung noch drei Beweisanträge, über die die Kammer noch entscheiden musste.

Zurwehme war nach einem ersten Mord in Düren 1974 bereits zu lebenslanger Haft verurteilt worden und saß in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld ein. Im Dezember 1998 kehrte er von einem Freigang nicht zurück. Auf der Flucht hatte er sich in dem Haus der späteren Opfer in Remagen versteckt.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false