zum Hauptinhalt
294783_0_b43efa8b.jpg

© dpa-Zentralbild

Leipzig: Prozess um Michelles Tod - das Geständnis

Der des Mordes an der achtjährigen Michelle aus Leipzig Angeklagte hat vor Gericht ein Geständnis abgelegt. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit verlas der Anwalt des 19-Jährigen am Montag eine Erklärung, in der er sämtliche Anklagepunkte bestätigte.

Leipzig - Er bestritt nach Angaben eines Gerichtssprechers allerdings, dass er von Anfang die Absicht gehabt habe, Michelle zu töten. Er hatte das Kind in seine Wohnung gelockt, um es sexuell zu missbrauchen. Dort erwürgte er das Mädchen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord, Vergewaltigung, sexuellen Missbrauch und gefährliche Körperverletzung vor.

Der stämmige Teenager, der nach Ansicht seines Anwalts erhebliche Reifemängel hat, bat gleich zu Beginn des Prozesses im Landgericht Leipzig die Angehörigen um Verzeihung. „Als Erstes möchte ich mich entschuldigen bei der Familie von Michelle, weil ich ihnen so einen großen Schmerz zugefügt habe“, sagte der 19-Jährige.

Die Eltern des Mädchens waren nicht zur Verhandlung gekommen, sie lassen sich als Nebenkläger von der Anwältin Alexandra Tust vertreten. Nach Angaben der Anwältin fordern sie die Höchststrafe. Einen Brief, den ihnen der Angeklagte schon vor Monaten geschrieben hat, schickten sie ungeöffnet an ihn zurück.

Laut Staatsanwalt Klaus-Dieter Müller hatte der 19-Jährige die Tat von langer Hand geplant. Er kannte Michelle aus der Nachbarschaft und lauerte ihr vor fast genau einem Jahr, am 18. August 2008, auf dem Weg vom Hort nach Hause auf. „Das Kind kannte den Angeklagten und folgte ihm arglos in die Wohnung“, sagte Müller. Michelle sei erst misstrauisch geworden, als der 19-Jährige mit Klebeband hantierte.

Sie wollte fliehen. Er packte das Kind am Hals und würgte es. Dann flößte er Michelle Alkohol ein – die Obduktion ergab später 0,83 Promille – und verging sich an ihr. Um das alles zu vertuschen, tötete er anschließend das Mädchen. Die Leiche warf er in einen Ententeich.

Erst knapp sieben Monate später wurde der junge Mann im März dieses Jahres gefasst. Er hatte sich mit seiner Mutter bei der Polizei gestellt, nachdem ein Termin zur Abgabe einer freiwilligen DNA-Probe unmittelbar bevorstand. Sein Anwalt geht davon aus, dass der 19-Jährige nach Jugendstrafrecht verurteilt wird. „Er ist ein zurückgebliebener Teenager“, sagte Malte Heise. Dann könnte Mord mit maximal zehn Jahren bestraft werden.

Für die Hauptverhandlung sind insgesamt vier Termine angesetzt; demnach fällt das Urteil am 2. Oktober. dpa

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false