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Panorama: Letzte Wahl

Kurz vor 10 Uhr taucht Miss B. auf dem Videoschirm im Londoner High Court auf.

Kurz vor 10 Uhr taucht Miss B. auf dem Videoschirm im Londoner High Court auf. Die 43-Jährige ist vom Hals abwärts gelähmt und wird künstlich beatmet, seit ihr ein Blutgefäß geplatzt war. "Ich werde nie wieder gesund. Das kann ich nicht akzeptieren", sagt sie in den Aufnahmen der Verhandlung, zu der sich das Gericht Anfang März an ihr Krankenbett begeben hatte. Und: "Ich möchte sterben können."

Jetzt kann sie sterben. Punkt 10 Uhr erscheint Englands oberste Familienrichterin Elizabeth Butler-Sloss auf dem Videoschirm, die aus Birmingham zugeschaltet ist. Sie verkündet das Urteil in dem ersten englischen Fall, in dem jemand bei vollem Bewusstsein auf ein Ende künstlicher Lebenserhaltung klagt. "Ich habe großen Respekt vor dieser Frau", sagt Dame Elizabeth. "Sie wird mir verzeihen, wenn ich sage, dass sie der Gemeinschaft noch eine Menge zu bieten hat, wenn sie ihre Entscheidung noch einmal überdenkt."

Miss B. hat jetzt die Wahl. Die Richterin bestätigt ihr Recht, über den Verlauf ihrer Behandlung selbst zu bestimmen - wie es in vergleichbaren Fällen auch in Deutschland mittlerweile grundsätzlich anerkannt ist. Dazu gehöre auch, Ärzte aufzuforden, die Beatmungsmaschinen abzustellen. Von Euthanasie war dabei nicht die Rede, anders als im Falle der gelähmten Diane Pretty, die diese Woche vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg Straffreiheit für ihren Mann gefordert hat, wenn er ihr beim Selbstmord hilft. Hier geht es um das Recht geistig gesunder Menschen, medizinische Behandlung abzulehnen. "Wir müssen akzeptieren, dass für so schwer Behinderte wie Miss B. das Leben schlimmer ist als der Tod", sagt Richterin Butler-Sloss. Selbst abstellen will Miss B. die Apparate nicht. "Das würde wie Selbstmord aussehen", sagt sie.

Das Urteil wird großen Einfluss auf die medizinische Praxis in Großbritannien haben. "Der Fall hätte nie vor Gericht kommen sollen. Das Selbstbestimmungsrecht ist ein Menschenrecht", meint die Anwältin von Miss B. Ihre Mandantin erhält jetzt ein Schmerzensgeld von 100 Pfund.

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