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Loveparade: Versuch einer Entlastung

130 Seiten Abschlussbericht der Stadt Duisburg weisen jede Verantwortung bei Loveparade zurück.

Die Damen und Herren Landtagsabgeordnete haben viel Lesestoff bekommen. Vor der Sitzung des Innenausschusses zur Loveparade-Katastrophe am heutigen Donnerstag haben sowohl die Stadt Duisburg als auch das für die Polizei zuständige Innenministerium jede Menge Papier geliefert. Mit Hilfe von gut bezahlten Anwaltskanzleien haben beide Seiten versucht, ihre Sicht der Dinge darzustellen. Dass die jeweiligen Gutachter allerdings zu völlig unterschiedlichen Wertungen kommen, dürfte die Parlamentarier eher verwirren, als ihnen zu helfen.

Während die Stadt zu dem Ergebnis gelangt, dass auf ihrer Seite keinerlei Rechtsfehler vorliegen, legt der Bericht des Innenministeriums den Schluss nahe, dass sich die Ordnungshüter korrekt verhalten haben, weil sie nur nachrangig verantwortlich waren.

„Unser Bericht konzentriert sich auf unsere Zuständigkeit“, schickt der Duisburger Stadtdirektor Peter Greulich dem 130 Seiten starken Papier vorweg und auch die beteiligten Anwälte der Düsseldorfer Kanzlei Heuking betonen an etlichen Stellen wortreich, was sie alles nicht untersucht haben. Obwohl ihnen viele Akten wie etwa die Telefonprotokolle über die zum Teil dramatischen Schaltkonferenzen am Unglückstag nicht vorgelegen haben, kommen sie zu einem eindeutigen Schluss. „Die Stadt Duisburg hat nicht gegen Amtspflichten verstoßen, die Mitarbeiter haben rechtmäßig gehandelt“, urteilen die Juristen, die genauso wenig wie die Stadt Auskunft über ihr Honorar geben wollten. Es fällt aber auf, dass sich die von der unter Druck stehenden Gemeinde beauftragten Juristen vor allem mit der Genehmigung und weniger mit dem Geschehen am Unglückstag beschäftigt haben. Dass die endgültige Genehmigung erst am Tag vor der Veranstaltung gegeben wurde, werten sie nicht als mögliche Schwäche, sondern als Beleg dafür, dass ausgiebig geprüft wurde. Sie weisen auch darauf hin, dass am Vortag bis kurz vor Mitternacht überprüft wurde, ob die Auflagen eingehalten wurden.

Im Landtag sorgen solche Einschätzungen allerdings fürKopfschütteln. „Warum kommt so eine wichtige Genehmigung erst einen Tag vorher, warum erhält die Polizei sie nur über den Umweg der Feuerwehr“, fragt etwa der sozialdemokratische Abgeordnete Thomas Stotko. Für ihn ist im Übrigen vor allem der Veranstalter für das Geschehen am Tag zuständig; in diesem Punkt springen ihm die Gutachter der Stadt Duisburg bei. An einem anderen, möglicherweise entscheidenden Punkt, haben sie allerdings unterschiedliche Einschätzungen. Nachdem sich die Katastrophe in dem Zeitraum ab 15.30 Uhr abzeichnete, beschloss eine Telefonkonferenz, dass die vom Veranstalter zu betreuenden Eingangsschleusen geschlossen werden und drei Polizeiketten gebildet werden sollten. Die Polizei erfüllte diesen Auftrag, der Veranstalter schaffte es aber nicht, die Eingänge auch wirklich zu schließen, sodass der Druck am Aufgang zum Veranstaltungsgelände wuchs.

„Für die Überwachung dieser Auflage wäre die Stadt zuständig gewesen“, sagt Stotko, nachdem er das Gutachten des Innenministeriums gelesen hat. Die vom Ministerium hinzugezogenen Anwälte aus Bonn kommen zu dem Schluss, dass es eine klare Hierarchie der Verantwortung gab: Auf dem Gelände war der Veranstalter zuständig, die Stadt musste die Auflagen überprüfen, die Polizei kommt demnach erst nachrangig ins Spiel, wenn Gefahr im Verzug ist. „Ob die Polizei eher hätte eingreifen müssen, kann ich noch nicht beurteilen“, sagt Stotko, der allerdings darauf hinweist, dass die Stadt die Sperrung der Eingangsschleusen offenbar nicht kontrolliert hat. Erst die Polizei hat gegen 17 Uhr dafür gesorgt, dass der weitere Zustrom zum Gelände, wie kurz vor 16 Uhr verabredet, beendet wurde. Da war es allerdings schon zu spät.

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