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Der Rechtsstaat gewährt dem verurteilten Kindsmörder Magnus Gäfgen Schmerzensgeld.

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Update

Magnus Gäfgen: 3000 Euro Schmerzensgeld für Kindsmörder

Das Landgericht Frankfurt hat geurteilt: Magnus Gäfgen, der Mörder des Elfjährigen Jakob von Metzler, bekommt Schmerzensgeld. Die SPD verteidigt nun die kontroverse Entscheidung.

Das Land Hessen muss dem verurteilten Kindsmörder Magnus Gäfgen 3000 Euro Schmerzensgeld für die Folterdrohung in einem Polizeiverhör zahlen. Das hat das Landgericht in Frankfurt nun entschieden. Der zu lebenslanger Haft verurteilte Gäfgen hatte 10 000 Euro und einen Schadenersatz in unbekannter Höhe gefordert. Die Kammer wies die Forderung nach Schadenersatz ab, ebenso einen Befangenheitsantrag des Anwalts. Gäfgen hatte 2002 den elfjährigen Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und ermordet. Von den Eltern forderte er Lösegeld. Kurz nach der Geldübergabe nahm ihn die Polizei fest; im Verhör drohte ihm ein Beamter mit „unvorstellbaren Schmerzen“, falls er den Aufenthaltsort des Jungen nicht verrate. Gäfgen hatte schließlich aufgegeben und die Polizei zur Leiche des Kindes an einem Weiher geführt. Gäfgens Anwalt hatte am Montag noch einen Befangenheitsantrag gegen die zuständige Kammer gestellt. Aus Sicht des Anwalts hatte die Kammer sich bereits vorab festgelegt, ohne wichtige Unterlagen zu berücksichtigen. Den Antrag wies das Gericht kurz vor der Urteilsverkündung zurück.

Der Jurist habe diesen nur „rechtsmissbräuchlich“ eingesetzt. Gäfgens Anwalt sagte dazu, das Urteil sei „bereits dem Tode geweiht“. Das Gericht sei mit dem Befangenheitsantrag falsch umgegangen.

Seine Schmerzensgeldforderung begründet Gäfgen mit psychischen Spätfolgen, unter denen er wegen der Folterdrohungen leide. Ein Gutachter hatte aber nicht eindeutig sagen können, ob Gäfgens Probleme vor allem darin wurzelten, denn immerhin sei seine Lebenslüge zusammengebrochen, die Lebensperspektive zerstört und er habe den Tod seines elf Jahre alten Opfers miterlebt.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, hat das Urteil des Frankfurter Landgerichts zu Gunsten des Kindsmörders Gäfgen verteidigt. "Wenn das Gericht die Androhung der Folter als erwiesen ansieht, ist das Urteil in Ordnung. "Falls die Androhung von Folter in Deutschland zulässig wäre, hätten wir keinen Rechtsstaat", sagte Wiefelspütz dem Tagesspiegel. Insofern sei die Androhung von Folter "keine Bagatelle". Magnus Gäfgen habe schwerste Schuld auf sich geladen und sei zu Recht zu lebenslänglicher Haft verurteilt worden, doch auch Gäfgen habe unveräußerliche Rechte. Falls diese verletzt worden seien, habe er Anspruch auf Schmerzensgeld. Gäfgens schwere Schuld habe mit der Androhung von Folter nichts zu tun. "In Verhören geht es schon heftig zur Sache, das sind keine Kaffeekränzchen, aber es gibt Grenzen, die von der Strafprozessordnung festgelegt sind", sagte Wiefelspütz. (Tsp/Tso/Afp/dpa)

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