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Panorama: Marihuana-Konsum: Turban statt Helm

Die religiöse Kleiderordnung kann schwerer wiegen als die Helmtragepflicht im Straßenverkehr. Bereits 1986 beschloss der "Bund-Länder-Fachausschuss für Verkehr", dass "eine Befreiung der Helmtragepflicht aus religiösen Gründen bei Ordensschwestern oder Sikhs möglich ist".

Die religiöse Kleiderordnung kann schwerer wiegen als die Helmtragepflicht im Straßenverkehr. Bereits 1986 beschloss der "Bund-Länder-Fachausschuss für Verkehr", dass "eine Befreiung der Helmtragepflicht aus religiösen Gründen bei Ordensschwestern oder Sikhs möglich ist". Doch bis 1998 hatte noch keine Nonne und kein Sikh beantragt, nur mit Nonnenschleier oder Turban auf dem Kopf Motorrad zu fahren. Der Inder Ranjit Singh war damals der erste, der in Hamburg einen solchen Antrag stellte. Die unerfahrenen Behörden der Hansestadt schickten Singh zwei Ablehnungen und, so schrieb die Hamburger Lokalausgabe der "taz", machten ihm "das Angebot, ohne Gurt Auto zu fahren". Das wollte Singh aber nicht, es ging ihm ausdrücklich darum, sich nicht öffentlich ohne Turban zeigen zu müssen. Den baren Kopf verbietet die Religion der Sikhs. Weil ein Motorradhelm nun aber nicht über einen Turban passt, wäre das jedoch zumindest in den Momenten der Fall, in denen Singh die Kopfbedeckung wechselt. Als erster Motorradfahrer in Hamburg darf er seit 1998 ohne Helm auf die Straße.

toh

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