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Mecklenburg-Vorpommern: Ex-Straftäter soll Kind missbraucht haben

Er stand unter Justizaufsicht und hatte die Auflage, sich von Kindern fernzuhalten. Dennoch soll in Neustrelitz ein wegen Missbrauchs verurteilter Ex-Häftling einen Neunjährigen in seine Wohnung gelockt haben.

Ein neunjähriger Junge soll in Neustrelitz in Mecklenburg-Vorpommern von einem vorbestraften und unter Justizaufsicht stehenden Mann sexuell missbraucht worden sein. Das Neubrandenburger Amtsgericht habe Haftbefehl wegen Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes gegen den 26-Jährigen erlassen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Freitag. Der Mann, der Mitte 2008 aus der Haft kam, soll trotz seiner Auflagen den Jungen bereits am Montagabend in seine Wohnung gelockt und ihn dort missbraucht haben. Die Eltern des Kindes erstatteten später Anzeige. Der Mann hatte die Auflage, sich von Kindern fernzuhalten. Der Verhaftete, der noch als Heranwachsender wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden war, unterlag nach Angaben des Schweriner Justizministeriums einer „engmaschigen Kontrolle durch Bewährungshelfer, Polizei und Staatsanwaltschaft“. Dies gehöre zu einem neuen Konzept. Es habe seit der Entlassung Mitte 2008 keine Beschwerden gegeben. Das Konzept beinhalte aber keine allgemeingültigen Regeln, sagte ein Ministeriumssprecher in Schwerin auf die Frage, wie oft sich der Mann denn hatte melden müssen. Dies müsse individuell abgestimmt werden.

Zu den gesundheitlichen Folgen für das Kind und der Befragung des Mannes wollte sich die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg noch nicht äußern. Der Fall dürfte die seit Wochen laufende Debatte um die Reform der Sicherungsverwahrung weiter anfachen. Union und FDP hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag auf eine Reform der Sicherungsverwahrung in dieser Legislaturperiode verständigt. Durch
ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) geriet die Regierungskoalition aber unter zeitlichen Druck, da für mehrere verurteilte Straftäter die Sicherungsverwahrung wieder
aufgehoben werden musste. dpa

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