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Janet Jackson

© dpa

Medien: US-Gericht: Keine Strafe für TV-Sender wegen "Nipplegate"

Wer erinnert sich nicht an den Skandal-Auftritt von Janet Jackson? Während der besten US-Sendezeit in der Pause des Super Bowls präsentierte sie - aus Versehen - ihren hübsch dekorierten Nippel der US-Öffentlichkeit. Eigentlich sollte der TV-Sender CBS eine saftige Geldstrafe berappen. Doch ein Gericht kippte jetzt die Entscheidung.

Im Zusammenhang mit dem Skandal-Auftritt der Popsängerin Janet Jackson, deren nackte Brust 2004 im Fernsehen zu sehen war, hat ein US-Gericht die hohe Geldstrafe gegen den Sender CBS aufgehoben. Drei Richter eines Bundesgerichtes in Philadelphia im Bundesstaat Pennsylvania erklärten am Montag die im September 2004 von der US-Medienaufsicht gegen CBS verhängte Geldstrafe in Höhe von 550.000 Dollar (rund 347.000 Euro) für nichtig. Bei einem Duett mit Jackson in der Halbzeitpause des Super Bowls, dem Finale der US-Football-Meisterschaft, hatte Popstar Justin Timberlake seiner Gesangspartnerin das Bustier heruntergerissen. Daraufhin war mehrere Sekunden lang Jacksons nackte Brust zu sehen - live vor 90 Millionen Fernsehzuschauern.

Der unter dem Namen "Nipplegate" bekannt gewordene Vorfall vom Februar 2004 hatte eine Welle der Empörung in den USA ausgelöst. Die Bundesrichter in Philadelphia bezeichneten diese Entscheidung angesichts eines Bildes, das nur wenige Sekunden zu sehen war, nun als "willkürlich und launenhaft". Die Behörde könne keine Geldstrafe gegen den Sender verhängen, urteilten sie. Es sei offensichtlich, dass CBS diesen Vorfall nicht habe verhindern können. Anders verhielte es sich, wenn der Sender eine in einem Drehbuch vorgesehene oder in einer Aufzeichnung enthaltene freizügige Szene gezeigt hätte, befanden die Richter. Dies sei jedoch nicht der Fall gewesen, da CBS den Auftritt Jacksons und Timberlakes live übertragen habe. (ae/AFP)

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