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Medikamente: Paracetamol bald rezeptpflichtig

Das Schmerzmittel Paracetamol wird vom 1. April an in bestimmten Packungsgrößen verschreibungspflichtig. Auch der Stimmungsaufheller Johanniskraut ist von der Einschränkung betroffen.

Paracetamol darf ab Anfang April nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums nur noch bis zu einer Wirkstoffmenge von zehn Gramm ohne Rezept verkauft werden. Das entspricht einer Packung mit 20 Tabletten zu je 500 Milligramm Paracetamol. Grund für die Beschränkung ist den Angaben zufolge der Medikamentenmissbrauch durch Menschen mit Selbstmordabsichten.

Johanniskrauthaltige Arzneimittel zur Behandlung mittelschwerer Depressionen werden ebenfalls verschreibungspflichtig. Johanniskraut-Mittel für leichte depressive Verstimmungen sollen dagegen weiterhin frei erhältlich sein. Laut einer gemeinsamen Mitteilung der Apothekerverbände in Hessen und Rheinland-Pfalz wird diese Einschränkung damit begründet, dass für Laien die Unterscheidung zwischen einer leichten und mittelschweren Depression kaum möglich sei. Diagnose und Therapie gehörten in die Hand des Arztes. (feh/dpa)

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