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"Menschliche Tragödie": Behindertes Kind fast verhungert - Mutter nicht ins Gefängnis

Verätzungen durch Kot und Urin, Ungeziefer auf dem Kopf: Ein behindertes Kind lag isoliert im Kinderzimmer und bekam kaum Nahrung. Die Mutter musste sich dafür vor Gericht verantworten - die Richter blieben mit dem Strafmaß sogar unter den Forderungen der Verteidigung.

Eine junge Mutter, die ihr schwerstbehindertes Kind fast verhungern ließ, muss nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte die 29-Jährige am Mittwoch zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Ihr Lebenspartner bekam acht Monate auf Bewährung. "Uns ist bewusst, dass das Urteil der Erwartung der Öffentlichkeit nicht entspricht", betonte die Strafkammer.

Im Prozess waren erschütternde Details über den Zustand des damals vier Jahre alten Jungen bekannt geworden, der im August 2010 auf die Intensivstation einer Fürther Klinik kam: Kot und Urin hatten seine Haut verätzt, Ungeziefer nistete auf seinem Kopf, das Kind wog nur noch 8,4 statt mindestens 14 Kilogramm.

Spätestens seit Mai 2010 versorgte die Frau das behinderte Kind nur noch unzureichend. Der Junge lag isoliert im Kinderzimmer, bekam kaum Nahrung und wurde weder gewickelt noch gewaschen. Die Mutter hatte vor Gericht eingeräumt, ihn vernachlässigt und dadurch in akute Lebensgefahr gebracht zu haben.

Mit dem Urteil blieb die Strafkammer weit unter den Forderungen von Staatsanwaltschaft und sogar der Verteidigung, die Haftstrafen für die Frau verlangt hatten. "Es ist eine menschliche Tragödie, die sich hier abgespielt hat", erklärte die Kammer. Das Gericht berücksichtigte vor allem die Tatsache, dass die Frau ihren Sohn viereinhalb Jahre lang aufopferungsvoll gepflegt habe. Dass sie ihn dann derart vernachlässigte, sei mit einer "psychologischen Ausnahmesituation" zu erklären. Sie litt unter Depressionen.

Anfang 2010 war sie von Darmstadt zu ihrem neuen Partner nach Fürth gezogen. Dort ging sie mit ihrem Sohn nicht mehr zum Kinderarzt und setzte die Medikamente gegen Epilepsie ab. Sie habe es nicht geschafft, sich in Fürth ein soziales Netz aufzubauen, folgerte die Strafkammer.

Ihr Lebensgefährte habe zwar von der Vernachlässigung gewusst, doch da er nicht der Vater des Kindes ist, habe er rechtlich betrachtet keine Pflichten gehabt. Der 33-Jährige hatte zum Auftakt des Prozesses im Zusammenhang mit dem Kind von "einem Stück Fleisch, das lebt" gesprochen. Der Junge lebt inzwischen in einem Kinderheim in Mainz. (dpa)

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