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Meteorit: Streit um einen Stein aus dem All

Das Landgericht Augsburg hat den umstrittenen Stein namens "Neuschwanstein 3" dem deutschen Finder zugesprochen. Die Tiroler Gemeinde Reutte ging leer aus. Der Meteorit war 2002 über Südbayern zerplatzt.

Streit um einen Meteoriten: Das Landgericht Augsburg hat den Stein namens "Neuschwanstein 3" dem deutschen Finder zugesprochen. Die Tiroler Gemeinde Reutte ging leer aus. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der deutsche Physiker und Hobbyastronomen Karl Wimmer hatte den Meteoriten auf einem unzugänglichen Latschenkiefer-Feld der Gemeinde gefunden, die daraufhin einen Besitzanspruch erhoben hatte. Das Gericht hat nach österreichischem Recht geurteilt, da der Stein dort gefunden wurde.

Am 6. April 2002 war über Südbayern ein Meteorit in einer Höhe von etwa 22 Kilometern zerplatzt. Ein erstes Stück war im Juli in der Nähe des "Märchenschlosses" Neuschwanstein gefunden worden, nach dem der Himmelskörper dann benannt wurde. Ein zweiter Teil des Meteoriten wurde im Mai 2003 im Ammerseegebirge entdeckt und "Neuschwanstein 2" genannt, das dritte und größte Fragment hatte Wimmer im Juni 2003 auf dem Gebiet der Tiroler Gemeinde Reutte in Österreich gefunden.

Kein Schatz - nur ein Gegenstand

Zur Begründung seiner Entscheidung führte das Gericht aus, bei dem Meteoriten handle es sich um keinen Schatz, sondern um einen "herrenlosen Gegenstand". Auf einen vom Himmel gefallenen Stein habe der Staat, in dem der Himmelskörper landet, keinen automatischen Besitzanspruch. Der Stein gehöre dem Finder, in diesem Fall Karl Wimmer aus dem Landkreis Augsburg.

Wimmer erklärte sich bereit, den rund 2,8 Kilogramm schweren Meteoriten "Neuschwanstein 3" dem naturhistorischen Museum in Wien zu überlassen, verlangte dafür aber Geld. Er könne sich einen Preis von 200 Euro pro Gramm vorstellen. Das Gericht hatte den Verkehrswert des Steines auf 200.000 Euro festgelegt. (mit dpa)

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