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Michalski

© dpa

Michalski gefasst: Mörder auf dem Damenrad

Ein Sondereinsatzkommando stellt auch den flüchtigen Peter Paul Michalski – für NRW endet damit eine beispiellose Verbrecherjagd.

Am Ende ist es ganz einfach. Jedenfalls viel einfacher, als die Fahnder befürchtet haben. Da legt sich Peter Paul Michalski auf eine Landstraße und lässt sich festnehmen. Widerstandslos. Nach fünf Tagen hat der spektakulärste Gefängnisausbruch der vergangenen Jahre ein unblutiges Ende gefunden.

Häuser haben die Sondereinsatzkommandos der Polizei gestürmt und Wohnungen durchsucht. Immer sind sie auf alles gefasst. Weil sie nicht wissen, wie Michalski reagiert, wenn er sich in die Enge gedrängt fühlt. Erwischt haben sie den 46-Jährigen am Dienstagmorgen kurz vor 10 Uhr auf der Bundesstraße 58. Mit einem silbernen Damenfahrrad ist der Ausbrecher unterwegs Richtung Schermbeck, auf dem Gepäckträger einen Schlafsack und eine Tüte Lebensmittel.

Schon ein paar Stunden haben die Fahnder den Gesuchten observiert, bevor sie auf freiem Feld zugreifen, wo sie Michalski nicht in die Enge treiben können. Weil es nur Weite gibt. Doch Polizei fällt so auch extrem schnell auf, weiß Einsatzleiter Dieter Klinger von der Kölner Polizei. Deshalb tarnen sich einige Fahnder wohl auch als Straßenarbeiter.

Mit zwei Wagen rauschen die Männer des SEK heran. Michalski sei samt Fahrrad in den Straßengraben gestoßen worden. Doch das will Klinger am Nachmittag so nicht mehr bestätigen. „Eingekeilt“ habe das Einsatzkommando den Verbrecher. Und ihn dann aufgefordert, sich zu ergeben. Michalski merkt offenbar schnell, dass er keine Chance mehr hat. Auf flachem Feld kann ihm nichts als Versteck dienen, er kann keine Geisel nehmen.

Daraufhin sei der Gesuchte abgestiegen und habe sich auf den Boden gelegt. Dann habe er den Polizisten verraten, wo am Körper seine durchgeladene Pistole versteckt sei. Nur Minuten dauert es und der Spuk ist vorbei. Michalski wird abgeführt, niemand wurde verletzt, auch er selbst nicht.

Wohin der entflohene Mörder unterwegs war, als er festgenommen wurde, ist noch unklar. Auch weil Michalski selbst offenbar kein klares Ziel hatte. „Möglichst weit weg von Mülheim“, ist alles, was er der Polizei bisher gesagt hat. Möglichst weit weg von der Stadt, in der die Polizei bereits am Sonntag seinen Kumpel und Mitflüchtling Heckhoff festgenommen hat. Und wo er selbst offenbar nur um Haaresbreite dem Zugriff entgehen konnte. „Beinahe hätten wir beide schon in Mülheim gehabt“, heißt es aus Polizeikreisen.

Doch einmal noch kann sich Michalski retten. In einem nahe gelegenen Mehrfamilienhaus dringt er in eine Wohnung ein, um neue Geiseln zu nehmen, wird aber vom Familienvater vertrieben. Dann verliert die Polizei seine Spur. „Wir wissen nicht, wo er war“, gibt Klinger zu. Offenbar aber nicht in seiner Heimat Ostwestfalen. Nicht in Bielefeld, nicht in Herford oder Gütersloh, wo ihn mehrere Zeugen am Montag gesehen haben wollen. Zu einer Zeit, zu der Michalski nach derzeitigem Kenntnisstand längst mit einem Fahrrad am Niederrhein unterwegs war.

Wie die Fahnder dort seine Spur wieder aufgenommen haben, will Klinger nicht verraten. „Technische Fahndungsmaßnahme“, sagt er nur. Dabei ist längst durchgesickert, dass es den Beamten wohl am frühen Dienstag gelungen ist, ein von Michalski mitgeführtes Handy zu orten.

In den nächsten Tagen soll Michalski wieder in eine Justizvollzuganstalt gebracht werden. Wahrscheinlich nach Bielefeld. Auf keinen Fall aber zurück nach Aachen, wo die Flucht unter noch immer nicht ganz geklärten Umständen am vergangenen Donnerstag begonnen hat. Auch Bochum ist tabu. Dort sitzt seit gestern nämlich Michael Heckhoff unter schärfsten Sicherheitsbedingungen ein. Und ein Wiedersehen der beiden ist nicht vorgesehen. „Ich halte es für ausgesprochen unwahrscheinlich, dass sich die beiden außer bei einer Hauptverhandlung noch mal wiedersehen werden“, sagt der Aachener Oberstaatsanwalt Robert Deller.

Fürchten werden Michalski und Heckhoff diese Hauptverhandlung allerdings kaum. Beide sind bereits zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Mehr geht nicht im deutschen Strafrecht.

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