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Missbrauchsprozess: Haftstrafe und Berufsverbot für Spatzennest-Erzieher

Der ehemalige Leiter des Kinderheimes "Spatzenest" soll fünf Mädchen sexuell missbraucht haben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe von drei Jahren sowie ein Berufsverbot von fünf Jahren. Die Verteidigung sieht in "hygienischen Maßnahmen" kein Vergehen.

Im Missbrauchsprozess gegen den ehemaligen Leiter des Kinderheimes "Spatzennest" im pfälzischen Ramsen sind am Mittwoch vor dem Landgericht in Kaiserslautern die Plädoyers gehalten worden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 40-jährigen Angeklagten sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen in fünf Fällen vor und forderte eine Gesamtstrafe von drei Jahren sowie ein Berufsverbot von fünf Jahren. Die Verteidigung plädierte dagegen auf Freispruch. Sie sah in den angeklagten Fällen keine sexuellen Handlungen, sondern medizinische und hygienische Maßnahmen. Mit dem Urteil wird am Freitag gerechnet.

Laut Staatsanwaltschaft soll der Pädagoge fünf unter seiner Obhut stehende Mädchen während einer Ferienfreizeit in Österreich im Sommer 2007 sexuell missbraucht haben. So soll er sie unter anderem im Genitalbereich gewaschen, eingeseift und eingecremt haben. Auch soll er in Einzelfällen Darmeinläufe verabreicht haben. (sgo/ddp)

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