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© dpa

Mord in Gartenkolonie: "Ich dachte, sie haben nur Kopfschmerzen"

Ein Schrebergärtner prügelte seine Grundstücksnachbarn zu Tode und muss nun lebenslang ins Gefängnis.

Hildesheim - Für die Ermordung seiner drei Nachbarn in einer Kleingartenkolonie muss ein 66 Jahre alter Rentner lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht Hildesheim stellte am Donnerstag in seinem Urteil außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung erschwert. Der frühere VW-Arbeiter hatte die tödlichen Schläge mit einem Holzknüppel vor Gericht gestanden, allerdings von Notwehr gesprochen. Der Bluttat im niedersächsischen Gifhorn war ein jahrelanger Kleinkrieg um Abfälle, Grundstücksgrenzen, Ruhestörung und Rasenmähen vorangegangen.

„Der Angeklagte war verärgert über die Familie, weil sie seine Regeln missachtete“, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Pohl in seiner Urteilsbegründung. Deshalb habe er sich entschlossen, den 33 Jahre alten Sohn der Nachbarsfamilie mit einem Eichenknüppel zu töten. Der Rentner versteckte sich in einem Gebüsch und lauerte dem jungen Mann auf. Mindestens zehnmal schlug er auf den 33-Jährigen ein. „Der Angriff kam völlig überraschend, der Angeklagte versetzte seinem Opfer wuchtige Schläge“, erklärte Pohl. Damit habe er aus niedrigen Beweggründen gehandelt, das Opfer sei arglos gewesen. Als die Eltern ihrem verzweifelt schreienden Sohn zu Hilfe eilten, habe sich der Angeklagte entschlossen, auch sie zu töten, um die erste Straftat zu vertuschen. Der Rentner zerschmetterte die Schädel der 59 Jahre alten Mutter und des 64 Jahre alten Vaters. Laut Obduktionsbericht kniete er sich noch auf den älteren Mann und zerquetschte ihm dabei Hals und Brustkorb. Danach hatte der 66-Jährige die drei Schwerverletzten in eine Ausbuchtung des Weges gezogen, dort liegengelassen und war mit dem blutigen Eichenknüppel in der Hand nach Hause gegangen. Die drei starben einen qualvollen Tod.

„Ich dachte, sie stehen wieder auf und haben nur Kopfschmerzen“, hatte der nicht vorbestrafte Angeklagte vor Gericht ausgesagt. „Eine dreiste und dumme Schutzbehauptung“, kommentierte der Richter diese Äußerung. Erst am nächsten Tag entdeckte ein Kleingärtner die Leichen. Mit der Tat am 22. September 2008 hatte der 66-Jährige eine Ankündigung wahr gemacht: „Irgendwann vergesse ich mich und dann schlage ich sie alle tot“, sagte er einmal zu seinem Sohn. Der Rentner, den Staatsanwalt Wolfgang Scholz als cholerisch, pedantisch, unversöhnlich und spießbürgerlich charakterisiert hatte, hielt sich selbst für den „General“, seine Nachbarn bezeichnete er als „Stoppelhopser“.

Der Angeklagte hatte sein Bedauern geäußert, er sei aber kein Mörder oder Totschläger, betonte er. Für die jahrelangen Streitigkeiten seien nach wie vor die Nachbarn verantwortlich. „Ich würde wieder so handeln“, beharrte er. dpa

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