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Mutter vor Gericht: Plötzlicher Kindstod oder Mord?

In Dortmund hat ein Gericht das Urteil über eine Frau gesprochen, die ihre drei Kinder erstickt haben soll. Die Staatsanwaltschaft forderte lebenslang, die Verteidigung Freispruch.

Das Landgericht Dortmund folgte der Staatsanwaltschaft und verurteilte die 28-jährige Frau wegen Mordes an ihren drei Kindern zu lebenslanger Haft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte in den Jahren 2001 und 2004 ihre Kinder Chantal, Pascal und Kevin im Alter von zwei Monaten bis eineinhalb Jahren erstickt hatte. Erst nach dem Tod des zuletzt geborenen Kindes im April 2004 waren die Taten bekannt geworden. Bei den Behörden hatte die Frau stets behauptet, ihre Kinder seien an einem plötzlichen Kindstod gestorben.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Zudem stellte es eine besondere Schwere der Schuld fest. Das bedeutet, dass die 28-jährige Frau nicht nach 15 Jahren aus dem Gefängnis entlassen werden kann.

In dem Prozess hatte die Frau weitgehend geschwiegen, nachdem sie zuvor gegenüber einem verdeckten Ermittler die Taten eingeräumt hatte. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft mussten die Kinder sterben, weil sie der Frau wegen ihrer wechselnden Beziehungen im Weg waren. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert, weil sie das Geständnis gegenüber einem verdeckten Ermittler für nicht verwertbar hielt. (mit dpa/ddp)

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