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Die Naturschützer waren erfolgreich mit ihrem Protest.

© Janek Skarzynski, AFP

Naturschutz: Ruhe für den Wald der Wisente

Polen wollte die Axt anlegen an den einzigartigen Bialowieza-Urwald. Der Europäische Gerichtshof erklärt das Abholzen für illegal.

Er gilt als der letzte Urwald Europas – der Wald um Bialowieza, der sich im Osten Polens und im benachbarten Weißrussland ausbreitet. Polen hatte vor einiger Zeit in seinem Teil großflächig begonnen, Bäume abzuholzen. Das verstößt gegen das Naturschutzrecht der Union, hat der Europäischen Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in einem Urteil festgestellt. Die Ausbreitung des Borkenkäfers rechtfertige nicht den von der polnischen Regierung genehmigten Bewirtschaftungsplan, der das Fällen zehntausender Bäume vorsieht. Damit entsprach der Gerichtshof einer Klage der EU-Kommission gegen Polen in vollem Umfang. Die Arbeiten müssen gestoppt werden.

Der Bialowieza-Wald gilt als einer der am besten erhaltenen Naturwälder Europas und ist als Lebensraum für bedrohte Tier- und Vogelarten besonders geschützt. Das bedeutet nach EU-Recht strenge Auflagen für die Forstbewirtschaftung. „Es gibt keinen natürlicheren Wald in Europa als diesen“, erklärt Professor Krzysztof Schmidt vom Biologischen Institut der Polnischen Akademie der Wissenschaften Bialowiezas Einzigartigkeit. Bekannt ist der Wald vor allem durch seine Wisente, aber auch viele weitere geschützte Arten sind hier zu Hause.

Warschau akzeptiert das Urteil

In dem vorangegangen Eilverfahren hatte der EuGH mit Zwangsgeldern in Höhe von 100000 Euro täglich gedroht, falls Polen das vorläufige Abholzungsverbot bis zur der nun ergangenen Entscheidung in der Hauptsache missachtet. Daraufhin stellten die Holzfäller ihre Arbeit ein. Nach dem EuGH-Urteil erklärte ein Sprecher des Warschauer Umweltministeriums nun, Polen werde die Entscheidung respektieren und die Urteilsbegründung genau studieren.

Wegen der Ausbreitung des Buchdruckers (Ips typographus), einem Insekt aus der Unterart der Borkenkäfer, hatte der polnische Umweltminister bis 2021 nahezu eine Verdreifachung des Holzeinschlags allein im Forstbezirk Bialowieza sowie Sanitärhiebe und Verjüngungsschnitte in Gebieten zugelassen, die laut EuGH „bis dahin von jeglichen Eingriffen ausgenommen waren“. Umweltschützer zweifelten an der Begründung, sie unterstellten der Regierung, sie wolle den Urwald mit seinen wertvollen Baumbeständen für die kommerzielle Nutzung öffnen. 2017 wurde bereits auf der Hälfte des über 63000 Hektar großen geschützten Gebiets mit dem Fällen von Bäumen begonnen, die der Buchdrucker befallen hatte.

Den Richtern zufolge wurde im polnischen Bewirtschaftungsplan von 2015 aber nicht der Borkenkäfer als potenzielle Gefahr für das Naturschutzgebiet benannt, „sondern die Entfernung von ihm befallener hundertjähriger Fichten und Kiefern“. Der EuGH kam unter Vorsitz des polnischen Richters Marek Safjan deshalb zu dem Schluss, dass die großflächigen Abholzungen „zwangsläufig zur Beschädigung oder Vernichtung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten“ streng geschützter Käfer führen würden.

50 Meter hohe Tannen

Der Wald von Bialowieza erstreckt sich über 150000 Hektar entlang der Grenze zwischen Polen und Weißrussland. Teils sind die Wälder Schutzgebiete und zählen zum Weltnaturerbe und Biosphärenreservat der UN-Organisation für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Menschliche Eingriffe sind dort nur sehr eingeschränkt erlaubt, Besucher dürfen sich nur auf bestimmten Routen bewegen oder in Gruppen geführt.

Im gesamten Wald sind 20000 Spezies zu Hause, darunter 250 Vogel- und 62 Säugetierarten – wie zum Beispiel Europas größter Säuger, der Wisent. Auch Europas größte Bäume, 50 Meter hohe Tannen, stehen im Bialowieza-Urwald. Das Natura-2000-Netz verbindet Schutzgebiete in der gesamten Europäischen Union und macht mehr als 18 Prozent der EU-Landfläche sowie sechs Prozent der Meeresfläche aus. Tsp/AFP

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