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Panorama: Neue Bahn-Tarife: Bundesamt erhebt gegen Bahn Vorwürfe wegen Zugunglücks

Das Eisenbahn-Bundesamt hat in seinem Untersuchungsgericht zum Zugunglück von Brühl der Deutsche Bahn AG zahlreiche Mängel und Versäumnisse bescheinigt, wie die "Frankfurter Rundschau" berichtet. So sei die Signalgebung in vier Punkten unzureichend gewesen, zitiert die Zeitung aus dem Gutachten der Aufsichtsbehörde.

Das Eisenbahn-Bundesamt hat in seinem Untersuchungsgericht zum Zugunglück von Brühl der Deutsche Bahn AG zahlreiche Mängel und Versäumnisse bescheinigt, wie die "Frankfurter Rundschau" berichtet. So sei die Signalgebung in vier Punkten unzureichend gewesen, zitiert die Zeitung aus dem Gutachten der Aufsichtsbehörde. Der Lokführer sei zudem nicht für einen Einsatz als Streckenlokführer geschult gewesen. Auch in Änderungen des DB-Regelwerks, die 1999 in Kraft getreten seien, sei er nicht unterrichtet worden. Mit Fahrten im Gleichwechselbetrieb wie bei den Bauarbeiten am Bahnhof in Brühl sei der Mann daher nicht vertraut gewesen.

Bei dem Unfall waren am 6. Februar neun Menschen getötet und 149 Fahrgäste verletzt worden. Der Nachtexpress war an einer Weiche entgleist, weil der Lokführer an einer Baustelle zu früh wieder beschleunigt hatte. Die "Frankfurter Rundschau" schreibt weiter, die zuständige Staatsanwaltschaft Köln habe das Eisenbahn-Bundesamt in entscheidenden Punkten falsch zitiert. So habe die Staatsanwaltschaft Ende April in einer Presseerklärung unter Berufung auf das EBA geschrieben, die Signalgebung, die die Langsamfahrt vorgeschrieben habe, sei regelrecht gewesen. Zur Qualifikation des Lokführers erklärte die Ermittlungsbehörde, der Mann habe "eine mit DB-Lokführern vergleichbare Ausbildung bei einer nichtbundeseigenen Eisenbahn durchlaufen und eine dem Regelwerk der DB AG entsprechende Prüfung abgelegt".

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