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Neunfacher Kindstod: Mutter droht Anklage wegen Totschlags

Mosaikstein um Mosaikstein fügen die Ermittler im Fall der neun toten Babys von Brieskow-Finkenheerd (Oder-Spree) aneinander. Nach Wochen langen Wartens liegt jetzt die Gen-Analyse der Toten vor.

Frankfurt (Oder) - «Es handelt sich um zwei Jungen und sieben Mädchen», sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Scherding am Dienstag und bestätigte einen Bericht der «Bild»-Zeitung. Fest steht auch, dass die Kinder von der in Untersuchungshaft sitzenden Mutter und ihrem damaligen Ehemann stammen. Der 40-jährigen Mutter wird vorgeworfen, neun ihrer 13 Kinder nach der Geburt getötet zu haben. Gegen die Frau wird wegen des Verdachts des neunfachen Totschlags ermittelt.

Noch nicht ermittelt ist, wie die Kinder zu Tode kamen. Auch der Todeszeitpunkt steht noch nicht fest. Das gerichtsmedizinische Gutachten dazu soll bis Ende des Jahres vorliegen. «Wir gehen davon aus, dass wir Anklage erheben können, in den nächsten Wochen», sagte Scherding. Damit haben sich die Ermittler hohe Ziele gesetzt. In Medien wird inzwischen die Frage aufgeworfen, ob überhaupt und wo für die Beschuldigte angeklagt werden kann.

Im Falle von Totschlag beträgt die Verjährungsfrist nach Angaben der Staatsanwaltschaft 20 Jahre, im Falle von fahrlässiger Tötung fünf Jahre. Die Frau will die Kinder ohne fremde Hilfe zwischen 1988 und 1999 zur Welt gebracht haben. «Wir gehen davon aus, dass wir wegen Totschlags anklagen können», sagte Scherding.

In wie vielen der neun Fälle, das gelingt, bleibt abzuwarten. Die Todesursache der Kinder wird wohl in einigen Fällen auch nach dem Gutachten unklar bleiben. Die verwesten Leichen waren in Plastiktüten verpackt und lange Zeit in Blumenkästen und -kübeln sowie in einem Aquarium vergraben. Die Frau hatte die Gefäße auf dem Grundstück ihrer Eltern in Brieskow-Finkenheerd deponiert. Dort wurde der schockierende Fund vor vier Monaten gemacht.

Der Anwalt der 40-Jährigen, Matthias Schöneburg, hält den Optimismus der Staatsanwaltschaft für verfrüht. Nur dass seine Mandantin die Mutter der Kinder sei, sei nicht ausreichend, sagte er. «Das rechtsmedizinische Gutachten muss abgewartet werden.»

Die Weihnachtsfeiertage wird die Beschuldigte in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Duben-Luckau (Dahme-Spreewald) verbringen. Seine Mandantin empfinde es als besonders schmerzlich, dass ihre Verwandten sie bisher nicht über die Entwicklung der jüngsten Tochter informierten, sagte Schöneburg. Die Mutter wehre sich auch nicht mehr, dass die Zweijährige bei Verwandten untergebracht sei. Um das Kind ist noch ein Rechtsstreit anhängig. (Von Steffi Prutean, dpa)

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