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Kim Dotcom nach der Urteilsverkündung vor dem Gericht in Auckland.

© REUTERS/Chris Cameron

Neuseeland: Gericht genehmigt Auslieferung von Kim Dotcom an USA

Kim Dotcom kann nach der Entscheidung eines neuseeländischen Gerichts an die USA ausgeliefert werden. Der deutsche Internet-Unternehmer, dem Urheberrechtsverletzungen in großem Stil vorgeworfen werden, kündigte eine Berufung an.

Der umstrittene Internet-Unternehmer Kim Dotcom (41) hat die erste Runde in seinem Kampf gegen eine Auslieferung an die USA verloren, will sich aber weiter wehren. Ein Gericht in Neuseeland entschied am Mittwoch, dass der aus Deutschland stammende Dotcom zusammen mit drei weiteren Angeklagten ausgeliefert werden kann. US-Staatsanwälte werfen ihnen Urheberrechtsverletzungen in großem Stil bei der Online-Speicherplattform Megaupload vor. Bei einer Verurteilung droht Dotcom eine lange Haftstrafe.

Dotcoms amerikanischer Anwalt Ira Rothken kündigte über den Kurzmeldungsdienst Twitter umgehend eine Berufung an. Gegen die Entscheidung von Richter Nevin Dawson, der von einer „erdrückenden Beweislast“ gegen die Beschuldigten sprach, können innerhalb von 15 Tagen Rechtsmittel eingelegt werden. Am Ende entscheidet die neuseeländische Justizministerin Amy Adams, die erst den Ausgang des Berufungsverfahrens abwarten will. Dotcoms neuseeländischer Anwalt Ron Mansfield sagte dem „Wall Street Journal“, das Berufungsverfahren könne Jahre dauern.

Die Entscheidung über die Auslieferung kommt fast vier Jahre nach der aufsehenerregenden Razzia auf Dotcoms Anwesen, bei der unter anderem viele Autos beschlagnahmt worden waren. Er war vorläufig festgenommen worden.

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Insgesamt ist es ein zähes Verfahren. Premierminister John Key musste sich an einem Punkt bei Dotcom entschuldigen, weil dieser illegalerweise vom neuseeländischen Geheimdienst überwacht wurde. Dotcom bekam in dieser Zeit Zugriff auf einen Teil seines Geldes, startete die neue Daten-Plattform Mega und gründete eine Internet-Partei, die jedoch bei Wahlen erfolglos blieb.

Film- und Musikbranche soll Schaden in Höhe von halber Milliarde Dollar entstanden sein

Vor kurzem zog der 41-jährige Dotcom mit seinen Kindern nach eigenen Angaben aus dem Anwesen auf eine Jacht, die er sein „Piratenschiff“ nennt. Er stammt aus Kiel und wurde unter seinem ursprünglichen Namen Kim Schmitz in der deutschen Hackerszene bekannt, bevor er ihn offiziell in Dotcom ändern ließ.

Über Megaupload waren laut den Vorwürfen der US-Ankläger massenhaft illegale Kopien von Filmen und Musik verbreitet worden. Dadurch sei Rechteinhabern wie Hollywood-Studios ein Schaden von über einer halben Milliarde US-Dollar (heute etwa 0,46 Milliarden Euro) entstanden.

In der Anklage wurden Auszüge aus E-Mails veröffentlicht, die belegen sollen, dass Dotcom und andere Manager von Megaupload von den Copyright-Verletzungen gewusst und die Nutzer sogar dazu animiert hätten. Megaupload verdiente Geld unter anderem mit Gebühren für schnellere Datenübertragung, was bei großen Dateien wie Filmen auch nötig ist. Dotcom weist die Vorwürfe zurück. Er habe nur eine Plattform betrieben.

Richter Dawson analysierte in seiner rund 270 Seiten langen Entscheidung sowohl die Vorwürfe der US-Staatsanwälte als auch die Antworten der Angeklagten darauf. (dpa)

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