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Panorama: Niemand stellte "etwas Gravierendes" fest

Ämter schoben sich gegenseitig die Verantwortung für die Betreuung der Familie J. zuAmory Burchard Daniela J.

Ämter schoben sich gegenseitig die Verantwortung für die Betreuung der Familie J. zuAmory Burchard

Daniela J. und ihre beiden kleinen Söhne wurden regelmäßig von einer Sozialarbeiterin des Gesundheitsamts Frankfurt (Oder) besucht. Das Leben der zwei- und dreijährigen Jungen konnte sie aber nicht retten. Im Juni 1999 verdursteten Tobias und Kevin, als ihre Mutter sie zwei Wochen lang alleine in der Wohnung zurückließ. Nur wenn das Amt um "Gefahr für Leib und Leben" wisse, könne veranlasst werden, eine Wohnung aufzubrechen und Kinder aus einer Familie herauszunehmen, sagte gestern die Leiterin des Jugendamts vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) aus.

Mit Jugendamts-Leiterin Cornelia Scheplitz wurde allerdings nicht die für Familie J. zuständige Sozialarbeiterin gehört. Mitarbeiterinnen des Jugendamtes, die zwischen September 1997 und März 1998 drei Mal Kontakt zu Daniela J. und ihren Eltern hatten, gaben die Betreuung der Familie danach an die Sozialarbeiterin des Gesundheitsamts ab. Bis Juni 1999 soll sich diese um die junge Mutter und ihre Kinder gekümmert haben. Die Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes habe mit dem Jugendamt eine Absprache getroffen, sagte die 26-jährige Amtsleiterin: Wenn sie bei ihren regelmäßigen, alle vier bis sechs Wochen erfolgenden Besuchen "etwas Gravierendes" feststelle, solle sie das Jugendamt benachrichtigen. Dazu habe die Sozialarbeiterin aber offenbar keine Veranlassung gesehen. Das Gericht will die Frau am nächsten Prozesstag hören.

Die Leiterin des Jugendamts versuchte, dem Gericht zu erklären, warum Familie J. nicht intensiver betreut wurde. Sowohl die Mutter der verdursteten Kinder als auch deren Großeltern hätten "ein Hineingucken in die Familie" abgelehnt. "Sie wollten nicht, dass ihre Probleme nach außen getragen werden", sagte sie aus. Im September 1997 hatte ein Nachbar im Plattenbauviertel Neuberesinchen das Jugendamt erstmals eingeschaltet: Die Kinder seien vernachlässigt, aus der Wohnung dringe ein unangenehmer Geruch. Nachdem Daniela J. mehrmals nicht zu Hause war, traf eine Mitarbeiterin sie schließlich bei ihrer Mutter im Nachbarhaus an. Die junge Frau sei bereit gewesen, sich bei Behördengängen unterstützen zu lassen. Mit den Kindern habe ihr die eigene Mutter helfen wollen. Das Jugendamt könne lediglich nur "Hilfe zur Selbsthilfe" anbieten.

Prinzipiell seien die Familien misstrauisch, sie befürchteten, die Kinder würden "ins Heim gesteckt", sagte Frau Scheplitz. Um sie für die "Hilfe zur Erziehung" zu öffnen, "bräuchte es ein hohes Maß an Vertrauen". Aber dies habe bei Familie J. nicht aufgebaut werden können. Als Daniela J. im August 1998 ihr viertes Kind zur Adoption freigeben wollte, habe eine Beraterin vom Sozialamt eine "völlig überforderte junge Frau" angetroffen. Sie habe dies dem Jugendamt mitgeteilt. Dort aber sei niemand "in helle Aufregung versetzt" worden, sagte die Leiterin.

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