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Nordrhein-Westfalen: Brandanschlag auf eigene Familie

Er zündete das Haus an, in dem seine Familie schlief. Als die Kinder um Hilfe schrien, rief er noch "Wenn es heute nicht klappt, bringe ich euch einzeln um." Heute wurde das Urteil gegen den Täter gesprochen.

Das Düsseldorfer Landgericht sprach den 46-jährigen Briefsortierer des fünffachen Mordversuchs und der schweren Brandstiftung schuldig und verurteilte ihn zu lebenslanger Haft. Nach Überzeugung der Richter hatte er im Februar heimtückisch das Haus angesteckt und dabei die Arg- und Wehrlosigkeit seiner Familie ausgenutzt. Die Feuerwehr musste fünf Hausbewohner mit einer Drehleiter aus dem brennenden Gebäude retten.

Der Vorsitzende Richter sagte, der Angeklagte sei "hinterhältig und planmäßig vorgegangen". Nach der Trennung von seiner Frau hatte der 46-Jährige die Familie ständig tyrannisiert und bedroht. Die Tat hatte er mehrfach angekündigt. Noch wenige Stunden zuvor hatte er am Telefon zu seiner Frau gesagt, sie könne wählen, ob sie lieber erstochen oder verbrannt werden wolle. Als das Haus schließlich in Flammen stand und seine Kinder um Hilfe schrien, rauchte der Mann draußen eine Zigarette und rief ihnen zu: "Wenn es heute nicht klappt, bringe ich euch einzeln um."

In dem Gebäude befanden sich zum Tatzeitpunkt die drei Kinder des Angeklagten - ein elfjähriger Junge, ein 16-jähriges Mädchen sowie eine hochschwangere 18-jährige Tochter und deren Verlobter. Außerdem schlief der neue Lebensgefährte der Ehefrau in dem Haus. Diese war nicht zu Hause, weil sie arbeiten musste.

Kinder haben bis heute Angstzustände

Aus den Kommentaren des Angeklagten spreche eine große Gefühlskälte, sagte der Vorsitzende Richter. Der Mann habe mit hoher krimineller Energie gehandelt. Seine Kinder litten bis heute unter Angstzuständen und Schlafstörungen.

Der Briefsortierer nahm das Urteil mit gleichgültigem Gesichtsausdruck zur Kenntnis. Im Prozess hatte er gestanden, das Haus angezündet zu haben. Er habe seine Familie jedoch nur erschrecken wollen. Mit dem Urteil entsprach das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine Strafe wegen versuchten Totschlags gefordert. (mit dpa)

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