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Nordrhein-Westfalen: Fahrrad aus Fenster geworfen - zwei Jahre Haft

Ein Streit gerät außer Kontrolle, eine Frau wirft ein Kinderfahrrad aus ihrer Wohnung im siebten Stock in Ratingen. Diese Kurzschlussreaktion hatte schwerwiegende Folgen - das Rad traf einen Fußgänger.

Die vierfache Mutter wurde für den Fahrradwurf vom Düsseldorfer Landgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung zu zwei Jahren Haft verurteilt. Die 36-jährige Frau hatte gestanden, im Sommer 2005 nach einem Streit mit ihrem Freund ein Kinderfahrrad vom Balkon geworfen zu haben. Ein 25-jähriger Fußgänger, der von dem Fahrrad getroffen wurde, erlitt lebensgefährliche Verletzungen. Er ist seit der Tat ein Pflegefall. Nach Angaben von Ärzten ist er weitestgehend gelähmt, kann nicht sprechen und muss rund um die Uhr betreut werden.

Vor allem wegen der erheblichen Folgen hob das Landgericht in zweiter Instanz das Urteil des Amtsgerichts auf. Hier war die Frau mit einer Bewährungsstrafe davongekommen. Die Staatsanwaltschaft und auch die Nebenklage hatten dagegen Berufung eingelegt. (mit ddp)

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