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Die Ex-Freundin des Angeklagten, Alessandra P., im Februar im Landgericht in Paderborn (Nordrhein-Westfalen). In dem Prozess wird dem 39-Jährigen Angeklagten vorgeworfen, seine damalige Lebensgefährtin mit Schwefelsäure übergossen zu haben.

© Friso Gentsch/dpa

Nordrhein-Westfalen: Neuneinhalb Jahre Haft für Säureanschlag auf Frau

Sie ist entstellt, ein Leben lang. Für einen Säureangriff gegen seine damalige Freundin ist ein Mann in Paderborn zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Seine Reue kam spät.

Der Täter muss fast zehn Jahre ins Gefängnis, sein Opfer ist ein Leben lang entstellt: Das Landgericht Paderborn verurteilte am Mittwoch einen 39-Jährigen nach einer Säureattacke auf seine damalige Freundin wegen gefährlicher und schwerer Körperverletzung zu neuneinhalb Jahren Haft. „Dem Angeklagten kam es darauf an, sie so zu entstellen, dass in Zukunft kein Mann mehr eine Beziehung mit ihr eingehen würde. Sie sollte möglichst lange darunter leiden“, sagte der Vorsitzende Richter Bernd Emminghaus.

Im September 2014 hatte der Mann der heute 39-Jährigen an ihrer Wohnung in Hövelhof aufgelauert und ihr unvermittelt Schwefelsäure über den Kopf gegossen. „Die Beziehung war beim Angeklagten von grundloser und sich steigender Eifersucht geprägt“, sagte der Richter über das Motiv. Die Frau erlitt bei der Attacke schwerste Verätzungen. Sie überlebte nur dank des schnellen Einsatzes eines Notarztes. Die Frau, die am Mittwoch erneut mit einem hautfarbenen Gesichtsschutz im Gericht erschien, ist lebenslang entstellt. 

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer zwölfeinhalb Jahre Haft wegen versuchten Totschlags gefordert. „Er ist in meinen Augen ein Gewalttäter, der rücksichtslos seine Interessen durchsetzt“, sagte der Staatsanwalt. Das Opfer hatte dem Mann in der Verhandlung verziehen. „Damit sie nicht mit dem Hass in sich leben muss“, erklärte der Anwalt der Nebenklage. 

Die Verteidigung sah die Tat als gefährliche und schwere Körperverletzung und beantragte eine „gerechte Strafe“. In seinem letzten Wort hatte sich der Angeklagte an sein Opfer gewandt und betont, eine Entschuldigung sei zu wenig.  Das Gericht verhängte gegen den Angeklagten zudem ein Schmerzensgeld in Höhe von 85 000 Euro. Der Verteidiger allerdings sagte, dass der Mann das Geld nicht bezahlen könne. (dpa)

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